Laufende Bewährung: Auf frisiertem Moped erwischt

1.9.2020, 12:49 Uhr
Sein Moped, hier ein Symbolbild, hat ein 30-jähriger Mann mit langem Vorstrafenregister frisiert. Nun wurde er erwischt und landete bei laufender Bewährung vor dem Neumarkter Amtsgericht. Er kam mit einer Geldstrafe davon. 

© colourbox Sein Moped, hier ein Symbolbild, hat ein 30-jähriger Mann mit langem Vorstrafenregister frisiert. Nun wurde er erwischt und landete bei laufender Bewährung vor dem Neumarkter Amtsgericht. Er kam mit einer Geldstrafe davon. 

Die Straftat, die ihm zur Last gelegt wurde, war auch, um es salopp zu sagen, etwas aus der Art geschlagen. Kein Diebstahl, keine Brandstiftung und keine mehr oder minder schwere Körperverletzung, sondern „nur“ vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Erwischt wurde er auf seinem Kleinkraftrad heuer am 9. Juli in der Regensburger Straße. Das Zweirad war eigentlich auf 45 Stundenkilometer gedrosselt, war aber, wie auf dem Rollenprüfstand nachgewiesen wurde, erheblich schneller.

Der 30 Jahre alte Angeklagte war geständig, wo es nichts zu leugnen gab. „Was soll ich auch groß rum machen“, sagte er vor Gericht. Das Moped habe er auffrisiert, weil er tagtäglich von Neumarkt in die Arbeit nach Deining fahren habe müssen. In den Weißmarterkurven habe er regelmäßig Schlangen von Autos hinter sich her gezogen, deren Fahrer manchmal entnervt riskant überholt hätten. Das sei nicht ungefährlich gewesen. Deshalb habe er sein geschicktes Händchen genutzt und das Zweirad flotter gemacht. Allerdings hätte er dafür einen Führerschein gebraucht.

Inzwischen ganz ohne Drogen

Es sind vor allem Jugendsünden, die sich in seinem Bundeszentralregister finden. Viel habe auch mit seiner Drogenabhängigkeit zu tun gehabt, räumte er ein. „Ich habe alles eingeworfen, was ich kriegen konnte“. Diese Sucht habe er jetzt im Griff. Er hat sich einer Therapie unterzogen und versicherte, nun clean zu sein. Von Drogen lasse er prinzipiell die Finger, allenfalls gönne er sich mal ein Bierchen.

Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam wollte den Fall nicht zu hoch hängen. Schließlich sei niemand gefährdet oder gar in Mitleidenschaft gezogen worden. Deshalb sprach er sich trotz der offenen Bewährung für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro aus.

Richter Rainer Würth machte es noch gnädiger. Diesmal komme der Angeklagte noch mit 70 Tagessätzen zu je 15 Euro davon. „Aber wenn Sie sich in absehbarer Zeit wieder etwas zu Schulden kommen lassen, und sei es nur eine geklaute Tafel Schokolade, müssen Sie damit rechnen, eingesperrt zu werden.“


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