Lengenfeld: Brauereigasthof Winkler fällt durchs Raster
9.12.2020, 06:55 Uhr"Die bayerischen Brauereigaststätten stehen mit dem Rücken zur Wand." Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schlug per Brief an seinen Berliner Ressortkollegen Alarm.
Was ist geschehen? Der Freistaat hat per Videokonferenz aus Berlin erfahren, dass auch die bayerischen Brauereigaststätten nicht in den Genuss der sogenannten November- und Dezemberhilfen kommen sollen, Zuwendungen, die "normale" Gastronomie in namhafter Höhe erhält.
Genauer: Diejenigen Betriebe sollen leer ausgehen, die weniger als 80 Prozent ihres Umsatzes nicht mit der Brauerei, sondern mit Gasthof, Hotel oder Restaurant machen.
"Wir hängen in der Luft"
Sollte es bei der Förderregelung bleiben, dann würde auch das Winkler-Gutshofhotel mit Privatbrauerei in Velburg-Lengenfeld durchs Raster fallen. "Wir brauchen die 75 Prozent Unterstützung, wir hängen sonst absolut in der Luft", sagte der Winkler-Chef Georg Böhm im NN-Gespräch. Denn das Hotel und der Gasthof steuern rund 76 Prozent zum Umsatz des Gastro-Unternehmens bei, während es die Winklerbräu auf 24 Prozent bringt.
Unterstützung der Gastronomie
Georg Böhm hat ausgerechnet, dass der Betrieb der Familien Winkler und Böhm im November und Dezember auf staatliche Zuwendungen von rund 800 000 Euro verzichten müsste – sollte es bei der umstrittenen Regelung aus Berlin bleiben. Böhm stellt dem erklärten politischen Willen zur Unterstützung der Corona-gebeutelten Gastronomie die unverständliche und rigide 20-Prozent-Regelung gegenüber.
"Wir sind keine Krisenprofiteure"
"Wir sind keine Krisenprofiteure, wir wollen aktuell für die Brauerei keine Unterstützung, aber wir wollen eine Gleichbehandlung mit Hotels und Gastronomie", sagte Georg Böhm. Gutshofhotel und Bräustübl sind ja vorerst bis zum 10. Januar geschlossen. Lediglich Geschäftsreisende werden von Montag bis Freitag beherbergt. 130 der 140 Winkler-Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit. Viele müssen wegen des Lockdowns auf wichtige Einkommensanteile aus Trinkgeldern und Nachtzuschlägen verzichten. Für Georg Böhm stellt sich die Frage: "Wie sollen wir da Mitarbeitern eine Perspektive bieten?"
Konditoreien privilegiert
Derweil setzt sich Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger laut Pressemitteilung bei der Bundesregierung dafür ein, dass auch bayerische Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe für die Novemberhilfe antragsberechtigt sind.
Da bei den meisten Brauereigaststätten der Außerhausverkauf von Getränken mehr als 20 Prozent des Umsatzes ausmacht, wären sie also nicht antragsberechtigt. Im Gegensatz dazu gilt für eine Konditorei, die nebenbei auch Cafés betreibt, diese 80 Prozent-Schwelle nicht, da sie als direkt Betroffene behandelt wird.
Enorme Verluste
Durch das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könnten diese handwerklich arbeitenden Brauereien die enormen Verluste, die der erzwungene Stillstand der gastgewerblichen Betriebsteile verursacht, jedoch bei weitem nicht kompensieren, kritisiert Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, die Überlegungen des Bundes.
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