Naturschützer gegen die Umgehung von Seubersdorf

20.6.2020, 12:32 Uhr
Naturschützer gegen die Umgehung von Seubersdorf

© Foto: BN

"Wir kritisieren, dass trotz der Schlappe vor dem Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016 weitgehend an den bisherigen Plänen für die Ortsumfahrung festgehalten werden soll", so Reinhard Scheuerlein, BN-Regionalreferent für die Oberpfalz. Bei einem Treffen in Seubersdorf sicherte er der BN-Ortsgruppe die weitere Unterstützung des Verbands zu.

Die beabsichtigte Umfahrung war ursprünglich als Bestandteil der Bundesstraße B 8 geplant worden, obwohl deren Abstufung zu einer Staatsstraße schon unmittelbar bevorstand. "Mit dem Trick der Aussetzung dieser Abstufung sollte die nur noch örtlich bedeutsame Baumaßnahme dennoch als Bundesfernstraße realisiert werden. Doch dabei machte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof nicht mit, so dass die entsprechende Klage des BUND Naturschutz in Frühjahr 2016 zur Aufhebung der damaligen Planung führte", schreibt Scheuerlein.

Der Naturschutzbund kritisiere, dass die gleiche Umfahrungsstraße nun als Staatsstraße geplant werde, obwohl sie überhaupt nicht im gültigen Staatsstraßenausbauplan enthalten sei. "Außerdem hat sich am fehlenden Bedarf für die aufwändige Baumaßnahme seit der ersten Planung nichts geändert", so Klara Grönninger, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Seubersdorf.

30 000 Quadratmeter Wald betroffen

Dennoch sollten dafür mehr als 30000 Quadratmeter Wald, überwiegend Staatswald, abgeholzt und der "vorhandene ökologische wertvolle, windstabile Waldrand auf zirka 900 Metern Länge beeinträchtigt werden".

An dem Treffen nahm auch Sigrid Schindler, stellvertretende Vorsitzende der BUND Naturschutz-Kreisgruppe Neumarkt, teil. Sie bekräftigte die weitere Ablehnung dieser Trasse. Nach Mitteilung des BN soll der ursprünglich als Begründung dienende wasserschutzgerechte Ausbau der Staatsstraße nun weitgehend unabhängig von der geplanten Umfahrung durchgeführt werden.

Einwendungen bis 15. Juli möglich

Die Pläne lägen noch bis zum 1. Juli 2020 in der Gemeinde Seubersdorf aus. Rechtskräftige Einwendungen könnten noch bis zum 15. Juli 2020 bei der Gemeinde Seubersdorf oder bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden. Der BN ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, jetzt aktiv zu werden und ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Info: Ab Montag steht auf der Internetseite www.neumarkt.bund-naturschutz.de ein Vorschlag für eine Einwendung, der individuell ergänzt oder geändert werden kann.

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