Neumarkter Dealer mit "blauem Auge"

21.12.2015, 18:08 Uhr

Deshalb wurde das Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz abgetrennt und vorläufig eingestellt. Man erhofft sich noch klärende Worte vom mutmaßlichen Großdealer, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt.

Es blieb also der Vorwurf, der Angeklagte sei im Besitz eines Schlagrings, eines Butterflymessers und des Verschlusses eines Kleinkaliber-Gewehres gewesen, strafbar als vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Waffen. Die Gegenstände waren bei der Durchsuchung der Wohnung des 35-Jährigen sichergestellt worden. Es machte für ihn also wenig Sinn, den Besitz zu leugnen.

Aber ein Geständnis wird fast immer wohlwollend zur Kenntnis genommen, nicht unbedingt von Staatsanwalt Bader. Der forderte für die beiden Delikte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro, also 6000 Euro insgesamt. Eine Verurteilung wegen Unfallflucht hatte er wegen der geringen zeitlichen Distanz als erschwerend gewertet.

„Stark überzogen“, meinte dazu Thomas Lößel. Die beiden Schlag- und Stechwerkzeuge hätten lediglich als Vorlage gedient – für den gelegentlichen Tätowierer. Das Verschlussstück hätte er allenfalls jemandem an den Kopf werfen können. Schießen lasse sich damit nicht. Die Schuldfrage stehe freilich nicht zur Diskussion, aber 60 bis 90 Tagessätze zu 25 Euro würden seiner Ansicht nach bei den Einkommensverhältnissen seines Mandaten ausreichen.

Auch Richter Rainer Würth sah keinen Hinweis, dass mit den drei Gegenständen irgendjemand ein Leid angetan werden sollte. Aber 40 Euro Tagessatz seien schon angemessen. Davon sind 90 zu entrichten, die der Angeklagte in Raten abstottern kann.

Bei eben jener Hausdurchsuchung fiel den Polizeibeamten nach eigener Aussage kein Fitzelchen in die Hände, das den 35-Jährigen mit Rauschgift in Verbindung hätte bringen können. Seltsam kam das Thomas Lößel vor bei einem, dem der Handel mit einem Kilo Marihuana, einem trockenen und bröseligen Pflanzenmaterial, unterstellt wird.

In den Verdacht war er geraten, weil das Telefon eines 56 Jahre alten Mannes abgehört wurde, der von Neumarkt aus einen regen Handel mit Rauschgift zu betreiben schien. Allerdings vertickte der in den Polizeifokus geratene Dealer das Gras gewöhnlich nicht an seinem Wohnort, wo er ganz legal Fahrzeuge vertrieb. Sein Operationsgebiet war mehr Österreich, so die polizeilichen Erkenntnisse. Ein Umstand, der möglicherweise für die Unschuld des Angeklagten spricht.

Der hatte in einem von seinem Handy geführten Gespräch die Menge von „einem Gutschein“ bestellt. Die Hälfte wolle er bei Abholung bezahlen, den Rest einen Tag später. Aber hatte tatsächlich er telefoniert? Lößel stellte das in Frage. Die Polizisten bemühten ihre Erfahrungswerte und schlossen messerscharf, dass es sich bei der Menge eins um ein Kilo und beim Gutschein um Marihuana gehandelt haben müsse. Überzeugend war das nicht, aber auch nicht so abwegig. Denn eine andere geschäftliche Beziehung fanden die Beamten zwischen den beiden nicht, und der 56-Jährige am anderen Ende der Leitung sollte wenig später festgenommen werden. In Köln fand man in seinem Wagen drei Kilo Marihuana feinster holländischer Qualität mit einem THC-Gehalt von imponierenden 20 Prozent. 600 Gramm, die er in seinem Gewächshaus in Neumarkt gebunkert hatte, waren dagegen eher Billigware.

Dass der mutmaßliche Dealer aus der U-Haft vorgeführt wurde, brachte nichts. Höflich, aber bestimmt verwies er auf sein Aussageverweigerungsrecht, da gegen ihn ein Verfahren laufe. Der 35 Jahre alte Angeklagte hatte sich zu den die Drogen betreffenden Vorwürfen auch nicht geäußert.

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