Neumarkter verprügelt Nebenbuhler an der Tankstelle
21.4.2017, 12:09 UhrDeshalb stand der 22-Jährige nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Neumarkter Amtsgericht. Der Mann fand zwar ein gewisses Maß an männlichem Verständnis bei Richter Rainer Würth. Aber für Faustschläge gegen den Kopf setzt es wegen des hohen Gefahrenpotentials generell eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten. Der Kontrahent um die Zuneigung der etwas flatterhaften jungen Frau musste einige dieser Faustschläge ins Gesicht und auf den Oberkörper einstecken. Prellungen waren die Folge.
Das Opfer stufte den Zusammenstoß jedoch offenbar nicht sehr hoch ein: Der Verprügelte ist selbst ganz und gar kein unbeschriebenes Blatt, tauchte nicht als Nebenkläger auf und beantwortete Kontaktversuche wegen eventueller Schmerzensgeldzahlungen nur mit wüsten Beschimpfungen. "Daraufhin haben wir uns zurückgezogen", erklärte der Verteidiger des 22-jährigen Angeklagten.
Auch auf die Zeugenaussage des Nebenbuhlers konnte verzichtet werden, denn der Angeklagte räumte den Vorwurf ohne Wenn und Aber ein. Das hielt ihm Staatsanwältin Monique Kunert zugute, vergaß aber nicht die sechs Vorstrafen, die der Lagerarbeiter schon auf dem Kerbholz hat. Darunter ist auch eine einschlägige.
Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Geldauflage von 800 Euro – wandelbar in 80 Arbeitsstunden – für eine gemeinnützige Einrichtung. Die Haft könne auf Bewährung ausgesetzt werden, denn der junge Mann habe eine feste Arbeitsstelle und bemühe sich, beim Unterhalt seines unehelichen Kindes mitzuhelfen.
Der Rechtsanwalt des 22-Jährigen fand die Vorstellungen der Staatsanwältin deutlich überzogen: Sein Mandant sei gerade erst auf dem Papier volljährig geworden, verhalte sich aber noch nicht wie ein Erwachsener. Jetzt begreife er allmählich, worauf es ankomme. Dafür spreche auch, dass er sich von sich aus für die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining angemeldet habe.
Außerdem könne er die beantragte Geldauflage auch nicht in Raten abstottern: Von seinen gut 1000 Euro Einkommen müsse er Miete sowie Unterhalt leisten und Unterhalts-Nachzahlungen begleichen. Zum Leben brauche er schließlich auch noch ein paar Euro.
Richter Rainer Würth sah das ein. Er setzte die Freiheitsstrafe auf sechs Monate mit dreijähriger Bewährungszeit fest. Außerdem muss der 22-Jährige 25 Stunden Arbeitsdienst leisten.
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