"Radfahrer sind keine Fußgänger"

7.10.2015, 11:00 Uhr

© Foto: Hubert Bösl

„Radfahrer werden so vor allem an Einmündungen besser von den Autofahrern gesehen“, benennt Olaf Böttcher, Vorstandsmitglied des ADFC Neumarkt, den Vorzug der neuen Radfahrstreifen an den beiden stark frequentierten Kreuzungen. „Dadurch stellt sich ein rücksichtsvolleres Miteinander von Rad- und Autoverkehr ein“, glaubt Böttcher.

Wer noch unsicher ist, wie die neuen Verkehrsführungen zu befahren sind, dem empfiehlt der ADFC die von der Stadt Neumarkt im Internet veröffentlichten Videofilme im Internet  anzuschauen.

Auch Fahrräder seien Fahrzeuge und Fahrzeuge fahren grundsätzlich auf der Fahrbahn, so der ADFC Neumarkt. Deshalb fährt auch der Radverkehr in der Regel auf der Fahrbahn. Auf Gehwegen radeln müssen hingegen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen. Nur in besonderen Einzelfällen kann ein Gehweg durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ für den Radverkehr freigegeben werden.

Rote Karte für Geisterradler

Der ADFC wünscht sich in diesem Zusammenhang mehr Präsenz der Polizei, um dem Gehweg- und „Geister“-Radeln entgegen der Fahrtrichtung Einhalt zu gebieten.

Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland keine allgemeine Radwege-Benutzungspflicht mehr. „Radwege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn sie durch ein blaues Schild als Radweg oder kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen sind“, erklärt Böttcher.

Radfahrer auf der Fahrbahn seien also kein Verkehrshindernis, sondern ganz normale Verkehrsteilnehmer. Beim Überholen von Radfahrern müsse ein ausreichender Seitenabstand von mindestens einem bis 1,5 Metern eingehalten werden.

Der ADFC fordert, dass alle Radwege in Neumarkt überprüft und Benutzungspflichten gegebenenfalls aufgehoben werden. „Als sehr problematisch haben sich beispielsweise Zweirichtungs-Radwege wie in der Amberger Straße erwiesen, auf denen Radfahrer auch ,von der falschen Seite‘ gefahren kommen.“

Olaf Böttcher: „Viele Autofahrer schauen an Kreuzungen und Ausfahrten nur nach links und rechnen nicht damit, dass Radfahrer auch von rechts kommen können.“ Deshalb dürften diese Wege innerhalb geschlossener Ortschaften schon lange nicht mehr angeordnet werden.

Auch in Tempo-30-Zonen sind benutzungspflichtigen Radwege nach der Straßenverkehrs-Ordnung schlicht unzulässig. Viele Radfahrer fühlen sich in Neumarkts Tempo-30-Zonen dennoch auf der Fahrbahn unsicher. Der ADFC fordert deshalb von der Stadt Neumarkt geeignete Maßnahmen.

„Noch viel Luft nach oben“

Kurzfristig könnte dies die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sein, schlägt der ADFC vor. „Mittelfristig sollten Straßenum- und einbauten in diesen Zonen zu hohes Tempo erschweren.“

Der Anteil der Radfahrer steigt am Gesamtverkehrsaufkommen stetig. „Der ADFC unterstützt die Stadt Neumarkt sehr gerne auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Kommune, wünscht sich aber von Politik und Verwaltung deutlich mehr Schwung für dieses Vorhaben“, schreibt Böttcher. „Die bescheidenen Ergebnisse Neumarkts bei den deutschlandweiten Fahrradklimatests von 2012 und 2014 zeigen, es ist noch viel Luft nach oben bei der Entwicklung der Neumarkter Fahrradkultur“.

Keine Kommentare