Rote Karte für Umgehung von Seubersdorf
13.4.2016, 09:10 Uhr„Auf ganz unerwartete Weise hat vor wenigen Wochen der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einer Klage des Bund Naturschutz (BN) zu einem eindrucksvollen Erfolg verholfen und politischen Tricksereien einen heftigen Rüffel erteilt“, heißt es in der nun veröffentlichten Erklärung. Der BN habe gegen den Planfeststellungsbeschluss für die östlich von Seubersdorf geplante Ortsumfahrung der Bundesstraße 8 geklagt.
Trotz des vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommens, des hohen Anteils an Ziel – und Quellverkehr und der schon heute nutzbaren Umfahrung über die benachbarte Autobahn wären diesem politischen Prestigeprojekt unersetzliche, dem Trinkwasserschutz dienende Waldflächen, ökologisch sensible Waldrandbereiche und attraktive Naherholungsflächen zum Opfer gefallen.
Laut Bund Naturschutz habe daraufhin der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs dem Freistaat in einem mehrseitigen Brief die fehlende Planrechtfertigung aufgezeigt. Wörtlich habe das Gericht festgestellt, dass nicht nur „gewichtige Gründe für eine Rechtswidrigkeitsfeststellung, sondern – ausnahmsweise – sogar für eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses“ vorlägen.
„Hätte die Regierung der Oberpfalz daraufhin nicht ihren eigenen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, wäre dies sogar ohne mündliche Verhandlung durch den VGH erfolgt“, so die BN-Landesfachgeschäftsstelle.
„Neubau forciert“
Sie weist darauf hin: „Den Neubau dieser Ortsumfahrung hatten etliche einflussreiche Politiker zusammen mit der Gemeinde über Jahre immer wieder forciert, obwohl ihn das Prüfamt des Bundes noch im März 2014 als nicht sachgerecht eingestuft hatte.“
Dafür sollte laut BN sogar versucht werden, die bereits für Ende 2015 beschlossene Abstufung der B 8 in Seubersdorf durch Bundesminister Dobrindt auszusetzen, bis diese auch bei den unmittelbar Betroffenen höchst umstrittene Ortsumfahrung genehmigt und fertiggestellt gewesen wäre – ungeachtet der fehlenden Planrechtfertigung.
„Für ein politisches Prestigeprojekt“ hätten etliche Verfechter dieser neuen Straße sogar einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz akzeptiert“, unterstreicht BN-Regionalreferent Helmut Schultheiß. Er stellt wörtlich fest: „Ganz offensichtlich sind weder die staatlichen Planer noch Seubersdorfs Bürgermeister Eduard Meier von der verkehrlichen Notwendigkeit und der Entlastungswirkung dieser Ortsumfahrung wirklich überzeugt gewesen.“
Warum sonst, fragte sich Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN, sei in den Planunterlagen die innerörtliche Verkehrssituation derart verfälscht und überzogen dargestellt worden und habe Bürgermeister Meier in seinem öffentlichen Brief an den BN-Vorsitzenden Hubert Weiger als ersten Grund für den Bau der Ortsumfahrung die Sicherung der örtlichen Trinkwasserversorgung genannt?
„Umso mehr begrüßt der BN die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung der Oberpfalz als Akt der Vernunft“, heißt es nun. Dadurch könne jetzt eine millionenschwere Fehlinvestitionen vermieden werden, freue sich ebenfalls Josef Guttenberger als Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Neumarkt.
Regionalreferent Schultheiß will „auch weiterhin die Entwicklung vor Ort sehr aufmerksam beobachten. Sollten die Verfechter einer Ortsumfahrung für Seubersdorf nach der überfälligen Abstufung der B 8 zur Staatsstraße versuchen, dieses unsinnige Projekt zu reanimieren, wird der BN als Anwalt der Natur nicht tatenlos zusehen“.
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