Rückbau von Windrädern finanziell riskant
10.11.2013, 10:00 UhrIn diesen Wochen hat ein Genehmigungsbescheid das Neumarkter Landratsamt verlassen: Der Betreiber eines großen Windrades muss eine Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 77000 Euro aufbringen, und das vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage. Dies ist eine bindende Auflage der Genehmigungsbehörde. Diese Sicherheit soll dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nach zwei oder drei Jahrzehnten nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt, sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann, wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist.
Die in dem konkreten Fall geforderten 77000 Euro sind ziemlich genau der Mittelwert der Bürgschaften, die nach Angaben von Jürgen Schreiner vom Landratsamt gewöhnlich zwischen 50000 und 100000 Euro liegen. Doch könnte ein solcher Betrag für einen vollständigen Rückbau ausreichen? Denn nach einer Schätzung von Michael Vogel, Vorstand der Bürgergenossenschaft Jurenergie (Windrad Pöfersdorf, künftiger Windparkbetreiber), liegen die Kosten je nach Bauart immerhin zwischen 75000 Euro und 200000 Euro.
Das ist „Betriebsgeheimnis“
Doch wie viel für die irgendwann anstehende Beseitigung des Windrades zurückgelegt wird, ist aus Investorensicht ein sensibles Thema, weil der Betrag die Gewinne einer Anlage schmälert, auf Kosten der Rendite geht und Aufschluss über die Kalkulation gibt. Jurenergie-Vormann Vogel verweist denn auch auf das „Betriebsgeheimnis“. „Das sind sehr sensible Betreiberdaten“, bedauert auch Johannes Ehbauer. Der Windpower-Sprecher versichert aber: „Wir kalkulieren sehr konservativ, lieber zu viel als zu wenig.“
Nach Darstellung des Landratsamtes ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“, berichtet Jürgen Schreiner. Doch die Genehmigungsbehörde lässt sich nicht hinters Licht führen. Die Antragsteller stützen sich bei den Berechnungen zwar auf die „Vorgaben der Hersteller“, wie Christoph Markl-Meider von der Firma Ostwind erklärt. Aber die Bauämter der Stadt Neumarkt oder des Landratsamtes schauen genau hin, ob die Rückbau-Kalkulation tatsächlich stimmig ist — bevor der Bürgschaftsbetrag festgesetzt wird.
Und die Gebietskörperschaften haben auch ein ureigenes Interesse daran, dass nicht mit zu niedrigen Sicherheiten gerechnet wird: Die Bürgschaften dienen dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat, um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden. Deshalb hat die öffentliche Hand relativ wenig Interesse an „Gegenrechnungen“ der Investoren: Windpower und Ostwind argumentieren, dass man auch für Altanlagen noch Geld bekommt, notfalls für den Verkauf der großen Mengen wertvollen Metall-Recyclinggutes. Das seien Erlöse, die die Rückbaukosten ja verringern würden, so die Anlagenbetreiber. Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer. Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren, sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden, wenn bis zum Jahr 2038 der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde.
Deshalb raten auch Agrar-Rechtsexperten den betroffenen Bauern ausdrücklich, von den Windkraftbetreibern zur Finanzierung der Rückbaukosten selbst eine zusätzliche selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu verlangen. Für den Bayerischen Bauernverband (BBV) im Landkreis Neumarkt ist die Vertragsberatung von Landwirten inzwischen alltägliches Geschäft. Der Verband arbeitet hier mit einer Regensburger Fachanwältin zusammen. „Wir sind bei den Betreibern nicht gut angesehen, weil wir die einzigen sind, die sich darum kümmern, und das zu einem vernünftigen Preis“, berichtet BBV-Geschäftsführer Thomas Bayerl.
Unseriöse Musterverträge
Trotz der kostengünstigen Beratungsangebote des BBV würden „viel zu viele Verträge ohne Prüfung unterschrieben, die Firmen tun sich ja leicht, weil bedeutende Summen im Raum stehen“, beklagt Bayerl. Der BBV-Geschäftsführer berichtet von kursierenden unseriösen Musterverträgen, mit denen Grundstückseigentümer im Kleingedruckten einen Verzicht auf eine Bürgschaft erklären würden. „Gefährlich und nicht akzeptabel“, warnt Bayerl. „Wer nicht verhandelt, hat schon verloren.“ Und dann gibt es auch die Fälle, in denen sich Landwirte zwar vom BBV beraten lassen, aber dann doch machen, was sie aus dem Bauch heraus wollen. Bayerl: „Was tatsächlich abgeschlossen wird, sehen wir oft nicht mehr.“
Was der Interessenverband BBV und der Landkreis als Genehmigungsbehörde gleichermaßen beklagen: Eine Anpassung der zu erwartenden Rückbaukosten nach einem gewissen Zeitablauf durch Gutachten und Neubewertung ist nur möglich, wenn sich der Investor kooperativ zeigt und dies freiwillig vereinbart. BBV-Geschäftsführer Bayerl fordert hier unmissverständlich eine Absicherung „von Amts wegen“. Doch Jürgen Schreiner vom Landratsamt bedauert: „Wir sind uns des Problems bewusst, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Dynamisierung einzubauen.“
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