Trick mit der Mail des Geschäftsführers
Unternehmen um fünfstelligen Betrag geprellt
13.8.2021, 13:47 UhrEin Unternehmen aus dem Landkreis Regensburg wurde Opfer einer Betrugsmasche – dem CEO-Fraud. Dabei erlitt die Firma einen finanziellen Schaden in Höhe eines höheren fünfstelligen Eurobetrages.
Beim CEO-Fraud handelt es sich um ein Betrugsphänomen, das auch unter dem Namen „Fake-President-Fraud/-Trick“ oder „Chef-Masche“ bekannt ist. Die Täter geben sich dabei als Chef/Geschäftsführer („CEO“- Chief Executive Officer) eines Unternehmens, als Vorstandsmitglied, Anwalt oder als Beschäftigter einer Behörde,zum Beispiel der BaFin, aus. So getarnt, bitten sie einen überweisungsberechtigten Mitarbeiter des Unternehmens (Buchhaltung, Finanzabteilung) per E-Mail oder Telefon, eine größere fünf- bis achtstellige Summe, typischerweise für eine Unternehmensübernahme, auf ein fremdes Konto ins In- oder Ausland (insbesondere China, Hongkong, Polen, Tschechien oder Ungarn) zu überweisen.
Zur Betrugsvorbereitung und -durchführung setzen die Täter sogenanntes „Social Engineering“ und „Technical Engineering“ ein. Dafür nutzen sie Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments.
Opfer dieser Betrugsmasche wurde nun ein Unternehmen aus dem Landkreis Regensburg. Ein bislang unbekannter Täter erstellte sich eine Fake-E-Mail Adresse des Geschäftsführers und kontaktierte eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Anschließend verlangte der Täter, der sich als Geschäftsführer ausgab, die Ausführung einer Überweisung auf ein Konto im Inland. Dass es sich um eine fingierte Nachricht eines Betrügers handelte, konnte die Mitarbeiterin nicht erkennen.
Die Polizei warnt eindringlich vor der technisierten Betrugsmasche. Nicht nur größere Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen um nicht getäuscht und somit Opfer der Betrüger zu werden. Sofern eine Firma eine unberechtigte Buchung feststellen sollte, möge sie umgehend ihr Kreditinstitut und die örtlich zuständige Polizeidienststelle kontaktieren. Ein sofort eingeleitetes Rücküberweisungsgesuch der Bank und Maßnahmen zur vorläufigen Vermögenssicherung der Polizei können zur Sicherung der Gelder beitragen.