US-Drohnen am Hohenfelser Himmel
27.7.2013, 11:00 UhrDie Drohne Hunter MQ-5B werde die Luftbrücke in einer Höhe zwischen 3300 und 4200 Metern passieren, bestätigte Denver M. Beaulieu-Hains vom 7th U.S. Army Joint Multinational Training Command (JMTC) in Grafenwöhr auf Anfrage.
Das unbemannte Fluggerät hat eine Spannweite von zehn Metern, kann 15 Stunden in der Luft bleiben und bei Bedarf mit GPS-gesteuerten Gleitbomben ausgerüstet werden. Deshalb stellt der Presse-Offizier des JMTC gleich klar: „Die Drohne wird auf der Luftbrücke keine Waffen tragen.“ Und auch die „sensorische Ausstattung“ werde auf den Überführungsflügen nicht zu Spähzwecken verwendet, betont Beaulieu-Hains. Sondern nur, um die Navigation zu unterstützen.
Von all dem hätte man wohl gar nichts erfahren, hätte der Schnaittenbacher MdL Reinhard Strobl (SPD) nicht spitz bekommen, dass es der US-Army seit Donnerstag erlaubt ist, mit Drohnen über den Landkreis Amberg-Sulzbach zu fliegen. Dazu seien zwischen den Truppenübungsplätzen zwei Luftkorridore eingerichtet und vertraglich festgelegt worden. Strobl hatte sich deshalb an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Verteidigungsminister Thomas de Maizière gewandt, doch keine Antwort erhalten. „Eine sehr eigentümliche Informationspolitik“, fand der Landtagsabgeordnete.
Das JMTC verweist auf einen Vertrag mit den deutschen Behörden, der am vergangenen Donnerstag in Kraft getreten sei. Erlaubt seien aber nur Überführungsflüge des Hunter MQ-5B. Die genaue Trassen der beiden Luftkorridore verriet der Presseoffizier nicht. Auch nicht, ob sie außerhalb des Truppenübungsplatzes Hohenfels auch den Landkreis Neumarkt tangieren. Den Landratsämtern Neumarkt und Amberg-Sulzbach war hierzu nichts bekannt.
Unbefristete Genehmigung
Gestern meldete das Internetportal Telepolis, dass die US-Army in Deutschland bereits seit 2005 über unbefristete Aufstiegsgenehmigungen für Drohnen verfügt. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei habe das Verteidigungsministerium offenbart, dass die Bundeswehr der USA eine offizielle Zulassung für den Betrieb von 57 unbewaffneten Aufklärungsdrohnen erteilt habe. Diese seien auf den US-Basen in Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim stationiert.
Die Rede ist von den Drohnen-Typen Raven, Hunter und Shadow. Im Gegensatz zu den anderen beiden braucht der Hunter (auf Deutsch: Jäger) eine Zulassung durch das zuständige Flugbetriebsreferat im Verteidigungsministerium, um auch außerhalb des militärischen Übungsgeländes seine Kreise ziehen zu dürfen.
Im Rahmen von Manövern und zum Training würden die unbemannten Fluggeräte aber nur über dem Gelände der Übungsplätze Hohenfels und Grafenwöhr operieren, erklärt Denver M. Beaulieu-Hains, nicht aber außerhalb. Bedient werden sie von einem Team von Soldaten und Spezialisten der 66. Military Intelligence Brigade, die hierfür zum Teil auch auf den Truppenübungsplätzen ausgebildet wurden.
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