Kripo ermittelt

Zündelnde Kinder: 750.000 Euro Schaden an Scheune in Thundorf

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1.10.2022, 05:58 Uhr
Eine riesige Rauchsäule stand über Thundorf, als die Scheune mitten im Ort brannte.

© vifogra Eine riesige Rauchsäule stand über Thundorf, als die Scheune mitten im Ort brannte.

Zwei Tage nach dem Großbrand hat die Kripo sich vor Ort umgesehen. In einer Mitteilung heißt es, zwei Kinder könnten im Bereich der Scheune gezündelt und so den Brand ausgelöst haben.

Das ist passiert: Am Samstag, 24. September, musste ein Großaufgebot der Feuerwehr aus: Gegen 12.50 Uhr wurden die Brandbekämpfer alarmiert, weil eine landwirtschaftliche Scheune im Freystadter Ortsteil Thundorf lichterloh brannte.

Schockierte Anwohner

Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stand die Scheune in Vollbrand. Vor Ort mussten mehrere Personen betreut werden, die durch das Brandgeschehen sichtlich schockiert waren.

Daher zog der Rettungsdienst ein Kriseninterventionsteam hinzu. Zwei Einsatzkräfte der Feuerwehren erlitten leichte Schnittwunden an den Händen. Sie wurden ebenfalls vor Ort versorgt.

Strohballen und Geräte

In der Scheune waren Stroh, etwa 10.000 kleine Ballen, und landwirtschaftliche Geräte gelagert. Auf dem Scheunendach, das nach einiger Zeit einstürzte, befand sich eine Photovoltaikanlage. Die Löscharbeiten dauerten bis in die Nachtstunden.

Die Ermittlungen zur Brandursache hat die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen. Nach den ersten Ermittlungen und einer Begehung des Brandortes am Montag besteht der Verdacht, dass zwei strafunmündige Kinder im Bereich der Scheune „gezündelt“ hatten und dadurch die Scheune wohl versehentlich in Brand geriet. Auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Oberpfalz heißt es, der Verdacht der Zündelei habe sich inzwischen bestätigt

Hoher Schaden

Der Sachschaden beläuft sich laut Polizeiangaben schätzungsweise auf etwa eine Dreiviertelmillion Euro. Wer für den Schaden aufkommt, ist nicht klar: Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder vor dem Gesetz nicht deliktsfähig. Die Eltern hätten zudem eine Aufsichtspflicht. Je nach Rechtslage kommt wohl eine (teilweise) Regulierung durch die Familien-Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung in Frage.


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