Psychische Ausnahmesituation

Spezialeinsatzkräfte aus Nürnberg in der Oberpfalz wegen Jugendlichem mit Messer und Pistole

Stefan Besner

Online-Redaktion

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20.11.2024, 17:42 Uhr
Vor Ort war der offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation handelnde Jugendliche nicht anzutreffen. (Symbolbild)

© IMAGO Nb/Collage Vor Ort war der offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation handelnde Jugendliche nicht anzutreffen. (Symbolbild)

In höchste Alarmbereitschaft versetzte ein Jugendlicher die Polizei in Sulzbach-Rosenberg. Weil der junge Mann angeblich bewaffnet sei, rückten die Beamten mit einem größeren Aufgebot aus. Vor Ort war der offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation handelnde Jugendliche allerdings nicht anzutreffen.

Schusswaffe am Körper getragen?

Wie aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Sulzbach-Rosenberg hervorgeht, kam es demnach am Dienstagabend, 19. November 2024, kam es im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg zu dem größeren Polizeieinsatz, bei dem neben Rettungsdienst und Feuerwehr auch Spezialeinsatzkräfte der Polizei gefordert waren.

Gegen 19.15 Uhr ging über die Integrierte Leitstelle in Amberg die Mitteilung ein, dass ein Jugendlicher im elterlichen Anwesen in einer psychischen Ausnahmesituation seine Sorgeberechtigten mit einem Messer bedrohen soll. Zudem soll der junge Mann den Angaben zufolge eine Schusswaffe am Körper getragen haben.

Spezialeinsatzkräfte aus Nürnberg vor Ort

Während die Angehörigen das Wohnanwesen verlassen konnten, sollte sich der Jugendliche noch im Anwesen aufhalten. Zahlreiche Einsatzkräfte der örtlichen Polizeiinspektion und benachbarter Dienststellen trafen kurze Zeit später am Tatort ein, darunter auch Spezialeinsatzkräfte aus Nürnberg. Bald stellte sich heraus, dass der Jugendliche das Anwesen bereits vor Eintreffen der Polizei verlassen hatte. Sein Aufenthaltsort konnte dennoch zügig festgestellt werden. Die Einsatzkräfte nahmen ihn widerstandslos in Gewahrsam und sorgten dafür, dass er eine ärztliche Behandlung erhielt.

Zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung

Abschließend bleibt festzustellen, dass bei dem Einsatz niemand verletzt wurde und zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden hat. Bei der vermeintlichen Schusswaffe handelte es sich demnach um eine Spielzeugpistole, die der zunächst Flüchtige zusammen mit einem Einhandmesser in seinem Zimmer zurückgelassen hatte. Ob auch Straftatbestände vorliegen, ist Gegenstand derzeitiger Ermittlungen.


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