Coronapandemie
3G-Regel beim Arzt: Dürfen Mediziner eine Behandlung verweigern?
5.10.2021, 15:21 UhrIn immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 3G-Regel. Nur wer genesen, geimpft oder getestet ist hat beispielsweise Zugang zur Gastronomie, zu Kultur und Theater oder kann Angehörige im Krankenhaus besuchen. Recherchen des Bayerischen Rundfunks zeigen, dass auch immer mehr Haus- und Fachärzte die 3G-Regel als Voraussetzung für den Zutritt zu ihrer Praxis einführen. Meist berufen sie sich dabei auf ihr Hausrecht. Aber ist die 3G-Regel beim Arzt überhaupt erlaubt?
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern (KZVB) spricht sich klar gegen eine Anwendung der 3G-Regel in Arztpraxen aus. "Ärzte helfen jedem. Es gibt keine Diskriminierung nach Hautfarbe, Geschlecht oder Impfstatus", sagt KZVB-Präsident Christian Berger gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Wenn ein Mediziner einen Patienten zurückweist könne dieser im äußersten Fall wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung, welche zuständig für Haus- und Fachärzte ist, sieht es ähnlich. Es sei nicht möglich, dass Ärzte eine Behandlung von der 3G-Regel abhängig machen.
Dennoch ist es Ärzten als Inhaber des Hausrechts erlaubt, eine 3G-Regel für den Zutritt zu Ihrer Praxis einzuführen. Nur nach der 3G-Regel zu behandeln sei in Arztpraxen aber nicht möglich, erklärt Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, gegenüber den Bayerischen Rundfunk.
Eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit beleibt den Ärzten jedoch. Sie dürfen extra Sprechzeiten für ungeimpfte und ungetestete Personen einrichten. Das könnte zum Beispiel am Ende der Sprechstunde sein, wenn sonst keine anderen Patienten mehr im Wartezimmer sind, heißt es von Seiten der KZVB.
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