Am 8. Januar

Aufruf zum „Generalstreik“: Das droht Ihnen, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen

Georgios Tsakiridis

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7.1.2024, 05:50 Uhr
Schild mit Aufschrift Generalstreik. Achtung: Dieser Streik ist rechtswidrig.

© IMAGO Schild mit Aufschrift Generalstreik. Achtung: Dieser Streik ist rechtswidrig.

"Die Ampel geht aus" - mit diesem martialischen Satz ist eine Facebook-Gruppe überschrieben, die den Titel "Generalstreik 8.1.2024" trägt. Auf über zehntausend Mitglieder ist sie inzwischen angewachsen und stellt ganz offen ihre Absichten zur Schau: die Forderung zur Arbeitsniederlegung aus Kritik an der Politik der amtierenden Regierung und deren Absetzung. Doch Achtung: Ein Generalstreik ist ein Boykott der Arbeit mit politischer Intention - und in Deutschland nicht gesetzlich gedeckt.

Unter anderem die Landwirte und Spediteure haben Arbeitsniederlegungen angekündigt, weitere Branchen wollen sich anschließen. Deshalb droht Deutschland am 8. Januar der Ausnahmezustand. Viele dieser Aufrufe haben eines gemeinsam: sie bezeichnen ihre Aktionen bewusst als Proteste - und nicht als Streiks, denn: Streiks mit politischen Absichten sind in Deutschland nicht vom Streikrecht gedeckt. Sie dürfen in der Bundesrepublik einzig und allein von den Gewerkschaften ausgerufen werden und müssen tarifliche Intentionen haben.

Die Idee eines sogenannten Generalstreiks impliziert aber, dass (große) Teile der Bevölkerung ihre Arbeit niederlegen sollen, um gegen politische Entscheidungsträger zu demonstrieren. Das ist illegal, weil "Streiks vom Ar­beits­recht nur als Mit­tel zum Zweck ei­nes `gleich­ge­wich­ti­gen´ Ver­han­delns bei Ta­rif­ver­hand­lun­gen an­er­kannt wer­den". Sie sind daher "im Prin­zip im­mer dann ver­bo­ten [...], wenn sie nicht als (not­wen­di­ges) Mit­tel zur Er­zwin­gung von Ta­rif­verträgen ein­ge­setzt wer­den", wie "Hensche Rechtsanwälte", eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, auf ihrer Webseite schreibt.

Zwar wird der Aufruf zum Generalstreik zumeist mit den Protesten der Landwirte in Verbindung gebracht. Der Bauernverband hat sich dazu aber bereits im Vorfeld auf Facebook deutlich positioniert und schreibt: "Der Deutsche Bauernverband distanziert sich aufs Schärfste von Schwachköpfen mit Umsturzfantasien, Radikalen sowie anderen extremen Randgruppen und Spinnern, die unsere Aktionswoche kapern und unseren Protest für ihre Anliegen vereinnahmen wollen."

Teilnahme am "Generalstreik" mit arbeitsrechtlichen Folgen


Aus den Kommentaren unter dem Aufruf zum Generalstreik lässt sich folgern: Viele Bürger wollen ihm Folge leisten - und riskieren damit schwere Konsequenzen. Da der "Generalstreik", wie erwähnt, kein Arbeitskampf ist, sondern den Sturz der Regierung zum Ziel hat, ist er vom Grundgesetz nicht geschützt, also illegal. Daher drohen Menschen, die aus diesem Grund am 8. Januar tatsächlich nicht zur Arbeit kommen, arbeitsrechtliche Sanktionen von der Abmahnung bis zur Kündigung. Sollte der Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden durch das Fernbleiben des Betroffenen vom Arbeitsplatz haben, könnte er sogar Schadensersatzansprüche gelten machen.