Recht

Ausweispflicht in Deutschland: Muss ich meinen Personalausweis immer dabei haben?

Simone Madre

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8.7.2022, 08:32 Uhr
Ausweispflicht in Deutschland: Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen man einen Ausweis mit sich führen muss. 

© Fabian Sommer/dpa Ausweispflicht in Deutschland: Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen man einen Ausweis mit sich führen muss. 

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Rund um die Ausweispflicht gibt es viele Mythen. Denn oftmals unterscheiden sich die Meinungen deutlich, ob das Portemonnaie mit Personalausweis im Alltag stets mitgeführt werden muss. Gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland und für wen gilt die Verpflichtung? Was sagt das Gesetz dazu? Alle Antworten über die Ausweispflicht in Deutschland gibt es hier zusammengefasst.

Gemäß § 1 des Personalausweisgesetz ist jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis beziehungsweise einen Reisepass zu haben. Das Gesetz zur Ausweispflicht gilt für alle Personen, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Doch dieses Gesetz sagt zunächst einmal nur etwas über den Besitz aus, der augenscheinlich verpflichtend ist. Doch ist das Mitführen des Personalausweises ebenfalls verpflichtend?

Nein. Denn die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen, ist nicht gleichbedeutend mit der Verpflichtung, diesen auch mitzuführen. Dies bedeutet, dass sich jeder Deutsche innerhalb Deutschlands frei bewegen darf, auch ohne ein Ausweisdokument zur Identifikation bei sich zu haben.

Das Mitführen des Ausweisdokuments ist jedoch sinnvoll und empfehlenswert. Das Gesetz fordert nämlich, dass jeder Deutsche sein Ausweisdokument auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorlegen muss. Wer zum Beispiel mit dem Auto fährt und von der Polizei kontrolliert wird, riskiert negative Folgen, da keine gültige Identitätsfeststellung erfolgen kann. Eventuell nehmen die Polizisten den Betroffenen dann sogar mit auf die Polizeiwache, um die Identität zu prüfen. Oder man muss seinen Ausweis später selbst vorbeibringen und zeigen, was Zeit kostet. Folglich ist es zwar nicht rechtlich verpflichtend, aber dennoch geboten, einen amtlichen Ausweis zur Identifikation ständig in der Tasche zu haben.

In bestimmten Fällen gilt eine verschärfte Ausweispflicht. Personen, die beispielsweise in einer Branche arbeiten, in der Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigungen häufiger vorkommen, sollten stets ihr Ausweisdokument mit sich führen. Dies ist in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verankert, woraus eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit resultiert.

Exemplarische Branchen:

- Bau
- Personenbeförderung
- Gaststätten- und Beherbergungen
- Speditionen und Logistik
- Gebäudereinigungen
- Schaustellergewerbe

Eine Ausweispflicht gilt auch für Waffenträger nach § 38 des Waffengesetzes.

Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht hat, muss im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses sein. Bestenfalls sollte der Personalausweis somit mehrere Wochen vor dem 16. Geburtstag beantragt werden, damit sichergestellt wird, dass der Ausweis auch rechtzeitig erstellt ist.

Dies heißt im Umkehrschluss, dass es eine Ausweispflicht in Deutschland für Kinder unter 16 Jahren nicht gibt. Zwar sind Kinder unter 16 von der Ausweispflicht befreit, dennoch sollten sie sich bei einer Urlaubsreise außerhalb Deutschlands ausweisen können.

Geeignete Identifikationsdokumente sind entweder der Personalausweis oder der Reisepass. Beides sind amtliche Ausweise und rechtlich gleichgestellt. Andere Dokumente wie zum Beispiel der Führerschein, die Geburtsurkunde oder Versichertenkarte reichen zur Identifikation grundsätzlich nicht aus.

Das Gesetz über den Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) beinhaltet den § 32, der Ordnungswidrigkeiten rund um die Ausweispflicht regelt. Der Paragraph enthält verschiedene Abstufungen der Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Bußgeldhöhe im Extremfall bis zu 30.000 Euro betragen kann. Dabei geht es allerdings nicht um abgelaufene oder zuhause gelassene Ausweise, sondern um größere Vergehen rund um die Daten, die auf neuen Ausweisen mit elektronischen Identitätsnachweis gespeichert sind.

Wer keinen Ausweis besitzt, diesen verloren hat oder wem der Ausweis abgelaufen ist, auf den kommen maximal 3000 Euro Strafe zu. Im Normalfall werden aber nur 10 Euro bis 40 Euro Bußgeld fällig. Dies gilt jedoch nicht unmittelbar mit dem Ablaufdatum des Personalausweises. Da die Behörden ebenfalls wissen, dass man sich den Personalausweis normalerweise nicht täglich anschaut, reagieren diese häufig kulant. Die Entscheidung trifft jedoch immer die zuständige Behörde, sodass im Einzelfall das Risiko eines unangenehmen Bußgelds droht.

Ist der Personalausweis mehrere Monate abgelaufen, wird in der Regel ein Bußgeld erhoben. Zuvor wird man allerdings von der Behörde verwarnt. Somit sollten sich die Betroffenen so schnell wie möglich um ein neues Ausweisdokument kümmern, um Probleme zu vermeiden.

Bei Urlaubsreisen innerhalb der EU müssen Bürger ihren Personalausweis oder Reisepass stets mit sich führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine derartige Auflage nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit verstößt. EU-Länder dürfen von ihren Bürgern verlangen, ein Ausweisdokument vorzulegen.

Das Ausweisdokument erleichtert die Identifikationsprüfung von Personen sowie die Feststellung, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben, so der Europäische Gerichtshof. Allerdings darf ihnen die Einreise ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis nicht verwehrt werden. Also sollten Deutsche – nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU – immer ein Ausweisdokument mit sich führen.

Es existieren einige Ausnahmen für die Ausweispflicht. Diese gelten insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Beispielsweise können Betroffene eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen, wenn sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind. Dafür genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Zusätzlich sind zur Befreiung von der Ausweispflicht die folgenden Dokumente erforderlich:

- Nachweis des Pflegeheims, Krankenhauses, Arztes oder Pflegedienstes
- Bisher gültige Ausweisdokument (entweder Reisepass oder Personalausweis)

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