Enorme Umsatzeinbußen
Bayerische Stadt greift durch: Bußgeld und geregelte Öffnungszeiten für Automatenladen
4.7.2024, 13:27 UhrWenn alle Läden schon die "Geschlossen"-Schilder an den Türen hängen haben, ist die größte Umsatz-Zeit für E-Kiosks. Das Verkaufsprinzip von den immer beliebter werdenden Automaten-Kiosks, basiert darauf, dass sie rund um die Uhr geöffnet sind. Läden ohne Mitarbeiter, in der Regel mit kleinen Flächen, die wegen hoher Personalkosten anders kaum gewinnbringend betrieben werden könnten.
Die E-Kiosk-Betreiber in Augsburg haben allerdings seit einigen Wochen zu kämpfen, wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet. Die städtische Ordnungsbehörde fordert, dass die Kiosks ab 20 Uhr schließen und auch an Sonn- und Feiertagen zu bleiben. Es wurden bereits Bußgeld-Bescheide wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt. E-Kioske wären eine normale Verkaufsstelle und würden somit unter das Ladenschlussgesetz fallen. Somit seien sie gesetzlich verpflichtet, ab 20 Uhr nichts mehr zu verkaufen.
Für die Betreiber der Automaten-Kiosks hat das fatale Folgen. Einige leiden unter Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent und verbotene Öffnungszeiten könne man schon fast mit einem Berufsverbot vergleichen.
Betreiber der Automaten Kiosks sollen Bußgelder bezahlen
Daniela Diener, eine Betreiberin eines E-Kiosks in Augsburg, hat schon Bescheide der Stadt wegen Ordnungswidrigkeiten bekommen. Die Bußgelder habe sie nicht beglichen, sondern über ihren Anwalt einen gerichtlichen Eilantrag gestellt. Gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" sagt die Unternehmerin: "Im Gesetz steht, dass digitale Kleinstsupermärkte Montag bis Samstag rund um die Uhr aufhaben dürfen: Und was sind wir? Uns gibt es nicht im Gesetz." Sie ist nicht die Einzige, die das betrifft. Auch andere sollen Bußgelder zahlen und erheben Einspruch dagegen.
Das Problem: In Bayern gilt immer noch das Gesetz des Bundes aus den 1950er Jahren. Andere Bundesländer haben schon ein eigenes Ladenschlussgesetz eingeleitet. Ein Augsburger Rechtsanwalt, der einen Betreiber vertritt, sagt dazu: "Ursprünglich kam das Ladenschlussgesetz aus der Idee, Arbeitnehmer zu schützen." Die Automaten-Kioske funktionieren jedoch ohne Personal.
IHK Schwaben will rechtliche Unklarheiten beseitigen
Die Vollzugshinweise der Staatsregierung würden besagen, dass digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche unter 100 Quadratmetern und ohne Verkaufspersonal grundlegend nicht als Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes gelten, sofern sie ein Vollsortiment anbieten, erklärt Franziska Behrenz aus dem Fachbereich Handel und Stadtentwicklung. Da der Begriff "Vollsortiment" jedoch nicht genau definiert ist, kommen die Behörden der verschiedenen Städte und Kommunen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Der IHK zufolge hätten Behörden einen Spielraum für Sondergenehmigungen, die sie einem 24/7-Betrieb erteilen könnten. Bei der Kammer hoffe man, dass rechtliche Unklarheiten mit dem neuen Ladenschlussgesetz beseitigt werden können.