Partner äußern sich

Bayern-Legende sorgt für Aufreger: Wackeliges Werbevideo in Vorgarten - „klingt eher unseriös...“

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

30.01.2025, 08:49 Uhr
Oliver Kahn (Zweiter von unten rechts) inmitten einer fast schon legendären Bayern-Mannschaft aus dem Jahre 2001. Später sollte dieses Team auch noch die Champions League gewinnen.

© imago Oliver Kahn (Zweiter von unten rechts) inmitten einer fast schon legendären Bayern-Mannschaft aus dem Jahre 2001. Später sollte dieses Team auch noch die Champions League gewinnen.

Es sind nur ein paar Sekunden, die selbst leicht verwackelt wohl in dem eigenen Vorgarten aufgenommen wurden.

Zu sehen ist darauf Oliver Kahn. Deutscher Meister, Pokalsieger und Gewinner der Champions League. Legende des FC Bayern München. Beim WM-Finale gegen Brasilien wurde er einst zur tragischen Figur.

Jetzt hat sich der 55-Jährige für einen Werbepartner entschieden, der zumindest nicht alle seine über 1,2 Millionen Followerinnen und Follower auf Instagram komplett überzeugt.

Der Reihe nach. "Ihr kennt doch alle dieses Spiel, bei dem man Straßen kauft, Häuser drauf baut und Miete einnimmt", beginnt Kahn seinen Aufsager.

Er selbst habe dieses Spiel – gemeint ist hier natürlich Monopoly – in seiner Jugend stundenlang mit Freunden gespielt. Das Beste sei dann hier gewesen, "wenn jemand auf meiner Straße gelandet ist und ich ganz automatisch Geld dafür bekommen habe", so Kahn weiter. Dann kommt er zum beworbenen Produkt: "Und das geht bald auch im echten Leben. Und zwar dank der Luft über unseren Dächern."

Einmal in Fahrt, gehen die Ausführungen der Bayern-Legende wie folgt weiter: "Wie das geht? Wer ein Grundstück besitzt", der könne es kostenlos auf der Plattform anmelden "und mit dem Himmel darüber bald ganz automatisch Geld verdienen." "Skynopoly" vermiete den Luftraum über den Häusern "rechtssicher an Betreiber von Lieferdrohnen."

Fragliches Grundkonzept

Kahn verspricht weiter: "Und wenn die in Zukunft über Eure Dächer fliegen, um Pakete auszuliefern, klingelt bei Euch die Kasse, ganz automatisch."

Das Grundkonzept sieht also so aus: Beim Drohnenüberflug von Privatflächen bedarf es anders als bei bemannten Flugzeugen der Zustimmung der Grundstückseigentümer.

Komplett überzeugt ist das Netz jedoch vom neuen Monopoly-Kahn eher nicht. "Maestro, rechtlich gesehen gehört der Luftraum über Deinem Dach aber gar nicht Dir", kann sich ein User in den Kommentaren nicht verkneifen. "Entsprechend kannst Du ihn auch nicht kommerzialisieren. Und das ist auch gut so. Luftraum ist Allgemeingut. Und wenn Abgaben fürs Überfliegen (sic!), dann kriegts der Staat. Weil der regelt im Zweifelsfall auch wer überhaupt wann wo wie fliegen darf", legt der Mann noch einmal juristisch gesehen nach.

Fans irritiert

Rückendeckung gibt es dann hier noch von einem weiteren Kommentar: "Was ein Quatsch. Wie kann man für sowas unseriöses Werbung machen? Der Luftraum in Deutschland obliegt dem Hoheitsgesetz (sic!) der Bundesregierung und keiner privaten Leute (sic!) oder Firmen." Auch dieser Kommentar hält die Aktion eher für heiße Luft: "Sorry Oliver, aber das klingt eher unseriös...". Das Online-Portal "t-online.de" berichtete zuerst über den Vorfall.

Kahn selbst hat auf die Äußerungen in den Kommentaren Stand jetzt (Donnerstagmorgen, 30. Januar 2025) noch nicht weiter reagiert. Unter das Foto schrieb es lediglich: "Manchmal musst du einfach zugreifen – als Torwart, aber auch als Grundstückseigentümer. Denn viele wissen noch gar nicht, dass sie auch mit dem Himmel über ihrem Grundstück künftig Geld verdienen können."

Werbepartner äußert sich - und hält dagegen

Dafür reden nun die Werbepartner selbst. Mittlerweile haben sich auch Conrad Dreier – Geschäftsführer des Unternehmens – sowie PR-Managerin Lisa Durdun an unsere Redaktion gewendet.

So betone man in diesem Zusammenhang, dass "Skynopoly vollständig im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)" handele.

Auf die im Netz getroffenen Aussagen einiger Userinnen und User hält die Sprecherin dagegen: "Auf die Eigentumsfrage bezüglich des Luftraums kommt es für den Drohnenüberflug gemäß § 21h Abs 3 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht an. Danach ist allein entscheidend, ob sich am Boden unterhalb der Drohne – unabhängig von deren Flughöhe – ein Wohngrundstück befindet. Ist dies der Fall, bedarf der Überflug grundsätzlich der Zustimmung des Grundstückseigentümers".

Auch die Behauptungen, Luftraum sei immer Allgemeingut, seien so nicht komplett richtig, denn: "Diese Aussage ist unzutreffend. Auch wenn der Luftraum nicht in unbegrenzter Höhe dem Eigentümer gehört, so erlaubt es § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO, die grundsätzlich erforderliche Zustimmung des Wohngrundstückseigentümers zum Überflug (s. o.) an eine Zahlung zu knüpfen. Skynopoly dient Grundstückseigentümern insoweit als zentrale Plattform zur Kommerzialisierung ihrer Überflugrechte".

nordbayern.de hat parallel dazu auch eine Anfrage an das Luftfahrt Bundesamt rausgeschickt. Eine Antwort dazu steht aktuell noch aus.

Von 2021 bis 2023 war Oliver Kahn Vorstandschef beim "seinem" FC Bayern München. Nach dem Aus mit Knall ist er seitdem jedoch ohne neue Position im Fußball geblieben.

Verwandte Themen