Fehlerhafte Zwangsversteigerung

Behörden-Irrtum mit schweren Folgen: Familie muss Traumhaus wieder abreißen

dpa

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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12.9.2023, 08:10 Uhr
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) . Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat den Fall der Familie entschieden, der wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust von Haus und Grundstück droht.

© Soeren Stache/dpa Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) . Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat den Fall der Familie entschieden, der wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust von Haus und Grundstück droht.

Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen.

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Die Familie will beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes vorgehen. Im entsprechenden Fall sei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie.

Laut aktuellen Medienberichten hat das Brandenburger Justizministerium bereits erste Entschädigungen an die Familie bezahlt. "Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Demnach wurden Anwalts- und Gerichtskosten für das Klage-Verfahren gezahlt.

Die Familie aus Rangsdorf soll zuvor noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen haben, um über einen Verkauf des Grundstückes samt Haus zu verhandeln, berichtet "rbb24". Der Eigentümer möchte das Grundstück jedoch unter keinen Umständen verkaufen. Das Ministerium ermittelt jetzt gemeinsam mit der Familie den aktuellen Wert des Grundstückes samt Haus, so Hoffmann. "Weil dies für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden."

Grundstück bei Zwangsversteigerung erworben

Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet. Die Familie musste daraufhin eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro Entschädigung für die Nutzung des Grundstückes zahlen, schreibt der "Berliner Kurier".