Für die Evakuierung gewappnet

Bei Hochwasser und anderen Extremlagen: Dieser Rucksack beinhaltet alles für den Notfall

Andrea Munkert

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2.6.2024, 19:23 Uhr
Für den Ernstfall, der ja oft sehr unvorhergesehen kommt, packt man am besten einen Rucksack, den man dann nur greifen muss, wenn die Extremsituation eintritt.

© IMAGO/Westend61 Für den Ernstfall, der ja oft sehr unvorhergesehen kommt, packt man am besten einen Rucksack, den man dann nur greifen muss, wenn die Extremsituation eintritt.

Sie werden evakuiert, weil Weltkriegsmunition gefunden, ein Gasleck entdeckt wurde oder, wie aktuell, ganze Kommunen wegen Hochwassers evakuiert werden müssen. Wenn der Notfall eintritt, bleibt nicht viel Zeit zum Nachdenken oder gar zum Packen. Sie müssen schnell Ihr Zuhause verlassen. Mit einem vorbereiteten Notgepäck können Sie alles Wichtige mit einem Griff mitnehmen.

Am Anfang steht die Planung, denn es ist schwer, in einer stressigen Situation an alles zu denken. Bereiten Sie sich lieber vor - auch darauf, dass es länger dauern könnte, bis der eigene Hausstand wieder betreten werden kann. Vielleicht müssen Sie in einer Notunterkunft oder bei Bekannten unterkommen. Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurechtzukommen.

Wichtigste Regel: Für jedes Familienmitglied sollte man nicht mehr mitnehmen, als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, weil beide Hände frei sind - was helfen kann, muss man sich auf dem Weg durch Hochwasser irgendwo festhalten.

Packliste für den Notfall-Rucksack

Um alles Wichtige dabei zu haben, empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe folgende Dinge vorsorglich griffbereit in einem Rucksack zusammenzupacken:

  • persönliche Medikamente (z.B. Blutdruck- oder Schilddrüsenmedikamente)
  • Erste-Hilfe-Material (u.a. sterile Verbände, Pflaster, etc.)
  • batteriebetriebenes Radio und Reservebatterien
  • Dokumentenmappe
  • Verpflegung für 2 Tage in staub-/wasserdichter Verpackung
  • Wasserflasche
  • Geschirr und Besteck
  • Dosenöffner und Taschenmesser
  • Taschenlampe und Reservebatterien
  • Schlafsack oder Decke
  • Kleidung für ein paar Tage, auch Wetterschutzbekleidung
  • Kopfbedeckung
  • Arbeitshandschuhe
  • Hygieneartikel (u.a. Artikel für Monatshygiene, Windeln) für ein paar Tage
  • Schutzmaske, behelfsmäßiger Atemschutz (auch zum Schutz bei Gefahr durch chemische Stoffe)
  • Fotoapparat/Handy mit Kamera (um gegebenenfalls nach Rückkehr Schäden dokumentieren zu können)
  • für Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift, sie gibt in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien

Nicht vergessen: Dinge, die erst in letzter Minute hinzukommen

Nicht alles kann man vorsorglich in einem Rucksack verstauen. Wichtig ist aber, folgende Sachen nicht zu vergessen, wenn der Notfall eintritt. Diese sind:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Gesundheitskarte der Krankenversicherung
  • Impfpass
  • Bargeld, Geldkarten
  • Haustürschlüssel, ggf. Autoschlüssel
  • Handy mit Ladegerät, damit Sie Angehörige kontaktieren können

Die richtige Kleidung für den Notfall

Um für verschiedene Situationen gewappnet zu sein, sollte man die Kleidung nach dem Zwiebelprinzip zusammenstellen: Man sollte mehrere Schichten Kleidung einplanen - beispielsweise Unterwäsche, T-Shirts und Stoffjacken oder Pullover. Wichtig ist auch Wetterschutzbekleidung (Regenjacke/-hose) und wetterfeste Schuhe oder Gummistiefel.

Das gehört für den Notfall in die Dokumentenmappe

  • Familienurkunden
  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse (Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Versicherungspapiere
  • Verträge und Änderungsverträge, zum Beispiel auch Mietverträge, Leasingverträge etc.
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen
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