Liste der verbotenen Inhalte

Besser nicht verschicken: Auf diese Paket-Inhalte droht ein saftiges Bußgeld

Sara Denndorf

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24.9.2024, 14:58 Uhr
Flaggen der Deutschen Post und der DHL Group wehen vor der Zentrale der Deutschen Post.

© Thomas Banneyer/Thomas Banneyer/dpa Flaggen der Deutschen Post und der DHL Group wehen vor der Zentrale der Deutschen Post.

Wussten Sie, dass das Wort "DHL" schlichtweg aus den Anfangsbuchstaben der Gründer Adrian Dalsey, Larry Hillblom und Robert Lynn besteht? Falls nicht, ist das nicht weiter schlimm. Viel problematischer ist es indes, nicht zu wissen, welche Gegenstände nicht bei dem Logistikunternehmen versendet werden dürfen. Denn: Dann droht nicht nur, dass das Paket womöglich nicht ankommt oder gar zerstört wird, sondern auch eine saftige Geldstrafe.

Eingeschränkte Gegenstände

Konkret unterscheidet DHL zwischen eingeschränkten und verbotenen Gegenständen. Erste dürfen nur bundesweit, nicht aber international transportiert werden – es sei denn, der Absender verfügt über einen entsprechenden Vertrag mit dem Kurierunternehmen. Zu diesen eingeschränkt zulässigen Waren zählen Alkohol, Parfum, Schmuck im Wert von über 5.000 Euro, Antiquitäten, entwertete und gültige Zinsscheine sowie Gedenkmünzen, Trockeneis und Steuerbanderolen.

Verbotene Gegenstände

Die Liste der verbotenen Gegenstände betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und gilt bei nationalen Sendungen ebenso wie bei Sendungen über die Grenzen der Bundesrepublik hinweg. In diese Kategorie fallen mitunter auch Dinge, die per se (gewissermaßen) illegal sind – und dies demnach auch für deren Versand gilt. Dazu zählen menschliche Überreste oder Asche, illegale und gefälschte Waren, biologische Stoffe, Goldbarren, pornografische Medien wie Bücher und Videos, Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe sowie Spielzeugwaffen, Teile von Waffen, Taser oder nachgebildete Munition. Auch dass keine giftige, brennbare oder schlichtweg gefährliche Güter sowie weder lebende noch tote Tiere und dementsprechend auch keine Trophäen von Jagdtieren versendet werden sollen, dürfte die Wenigsten überraschen.

Aber: In die Liste der verbotenen Gegenstände fallen auch zahlreiche Dinge, die man vielleicht als unproblematisch wahrnimmt. Auch Aftershave und Aerosole, Blumen und Pflanzen, Geld, Bank- und geldwerte Papiere sowie klinische Testkits wie etwa COVID-19-Tests und lose (Halb-) Edelsteine dürfen nicht verschickt werden. Und innerhalb einer Sendung dürfen nicht mehr als zwei Mobiltelefone, Laptops oder vergleichbare kleine Elektro-Geräte enthalten sein. Ebenso wenig darf sich medizinisches Cannabis, (E-) Zigaretten, Zigarren und Tabakwaren in einer Sendung befinden.

Das passiert, wenn Sie verbotene Gegenstände verschicken

Und was wenn doch? Sendungen mit unzulässigen Inhalten sind nicht versichert und unterliegen keiner Haftung. Entdeckt ein DHL-Kurier verbotene Gegenstände in einem Paket, darf er die Abholung verweigern – eine Erstattung wird nicht fällig. Fliegt eine verbotene Sendung im Rahmen von regulären und zollamtlichen Kontrollen während des Transports auf, wird das Paket entweder vernichtet oder zurückgesendet.

In jedem Fall ist es nicht empfehlenswert, im Inhaltsfeld falsche Angaben zu machen oder absichtlich den Wert der Waren zu verändern, um eine Besteuerung zu vermeiden. Fällt dieser Täuschungsversuch auf, wird die Sendung vorerst zurückgehalten. Für die Freigabe oder Abholung des Pakets könnte eine Geldstrafe gefordert werden.

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