Die wichtigsten Neuerungen

Bierpreise, Energiepauschale, Amazon: Das ändert sich ab heute

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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dpa

1.3.2023, 08:18 Uhr
Garten-Freunde aufgepasst: Hecken und Gebüsche  dürfen zwischen dem  1. März  und dem  30. September   weder beseitigt noch stark zurückgeschnitten werden . Auch "auf den Stock setzen" ist verboten. Diese Vorgaben finden sich im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz einheimischer Vögel. Die Tiere errichten im Frühjahr nämlich ihre Brutplätze im Schutz des Geästs - dieser Rückzugsort würde durch das Zurückschneiden zerstört werden.  Ausnahmen  macht das Gesetz für " schonende Form- und Pflegeschnitte ", bei denen das Wachstum der letzten Monate entfernt wird. Verstöße können sehr teuer werden.
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Radikaler Schnitt an Hecken und Gebüschen verboten

Garten-Freunde aufgepasst: Hecken und Gebüsche dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September weder beseitigt noch stark zurückgeschnitten werden. Auch "auf den Stock setzen" ist verboten. Diese Vorgaben finden sich im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz einheimischer Vögel. Die Tiere errichten im Frühjahr nämlich ihre Brutplätze im Schutz des Geästs - dieser Rückzugsort würde durch das Zurückschneiden zerstört werden. Ausnahmen macht das Gesetz für "schonende Form- und Pflegeschnitte", bei denen das Wachstum der letzten Monate entfernt wird. Verstöße können sehr teuer werden. © Bilderbox via www.imago-images.de

Studierende und Fachschüler können zum 15. März ihre Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder haben inzwischen eine zentrale Plattform entwickelt, über die die Anträge gestellt werden können.
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Studierende können Energiepauschale beantragen

Studierende und Fachschüler können zum 15. März ihre Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder haben inzwischen eine zentrale Plattform entwickelt, über die die Anträge gestellt werden können. © Peter Kneffel/picture alliance/dpa, NNZ

Zum 31. März 2023 stellt der Online-Versandhändler Amazon den  "Dash Replenishment"-Service ein . Smarte Geräte  wie Kaffee-Maschinen oder Waschmaschinen konnten bislang mit dem Amazon-Konto verknüpft werden und dann benötigtes Zubehör selbst beim Versandhaus nachbestellen . Wer kein Alexa-Gerät besitzt, muss sich seinen Nachschub künftig also wieder selbst bestellen.
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Amazon stellt praktischen Service ein

Zum 31. März 2023 stellt der Online-Versandhändler Amazon den "Dash Replenishment"-Service ein. Smarte Geräte wie Kaffee-Maschinen oder Waschmaschinen konnten bislang mit dem Amazon-Konto verknüpft werden und dann benötigtes Zubehör selbst beim Versandhaus nachbestellen. Wer kein Alexa-Gerät besitzt, muss sich seinen Nachschub künftig also wieder selbst bestellen. © Sebastian Kahnert, dpa

Bei immer mehr Biermarken müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf höhere Preise einstellen. Zum 1. März erhöht auch die Großbrauerei Krombacher ihre Preise. "Wir haben unseren Kunden eine Erhöhung angekündigt  über alle Produkte hinweg ", sagte ein Brauereisprecher. Das gelte neben Bier auch für Vitamalz und die alkoholfreien Getränke der Marke Schweppes. 
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Bierpreise steigen

Bei immer mehr Biermarken müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf höhere Preise einstellen. Zum 1. März erhöht auch die Großbrauerei Krombacher ihre Preise. "Wir haben unseren Kunden eine Erhöhung angekündigt über alle Produkte hinweg", sagte ein Brauereisprecher. Das gelte neben Bier auch für Vitamalz und die alkoholfreien Getränke der Marke Schweppes.  © IMAGO/Hanno Bode

Auch bei der Energie-Versorgung gibt es Änderungen: Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten. Die Bundesregierung hatte betont, private Haushalte müssten nichts tun , die Entlastung komme automatisch an. Mieter sollen diese in der Regel über die Heizkostenabrechnung bekommen.
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Gaspreisbremse

Auch bei der Energie-Versorgung gibt es Änderungen: Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten. Die Bundesregierung hatte betont, private Haushalte müssten nichts tun, die Entlastung komme automatisch an. Mieter sollen diese in der Regel über die Heizkostenabrechnung bekommen. © Hauke-Christian Dittrich, dpa

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich: Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die ab März geltenden Preisbremsen wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.
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Strompreisbremse

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich: Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die ab März geltenden Preisbremsen wirken rückwirkend auch für Januar und Februar. © Sina Schuldt/dpa

Alle, die mit anderen Brennstoffen wie etwa  Pellets, Flüssiggas und Heizöl heizen , sollen ab dem 1. März ebenso entlastet werden. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr müssen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst zahlen. Kosten, die darüber hinausgehen, will der Bund zu 80 Prozent übernehmen . Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro erfüllt sind. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.
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Rückerstattung für Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Alle, die mit anderen Brennstoffen wie etwa Pellets, Flüssiggas und Heizöl heizen, sollen ab dem 1. März ebenso entlastet werden. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr müssen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst zahlen. Kosten, die darüber hinausgehen, will der Bund zu 80 Prozent übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro erfüllt sind. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro. © Patrick Pleul/dpa, NN

Künstler und Publizisten dürfen sich freuen: Die Künstlersozialabgabe wird zum 1. März von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben . Die Abgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. In der Künstlersozialversicherung tragen die Künstler wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Beiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert.
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Mehr Geld für Künstler

Künstler und Publizisten dürfen sich freuen: Die Künstlersozialabgabe wird zum 1. März von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben. Die Abgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. In der Künstlersozialversicherung tragen die Künstler wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Beiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. © Pixabay

Für neue  Gewerbe- und Industriegebäude kommt ab dem 1. März eine Solardach-Pflicht.  Auf den Neubauten müssen Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden.  Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen "Nicht-Wohngebäude" ausgeweitet . Darunter fallen beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. 
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Solardach-Pflicht für neue Gewerbe und Industrie-Gebäude

Für neue Gewerbe- und Industriegebäude kommt ab dem 1. März eine Solardach-Pflicht. Auf den Neubauten müssen Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden.  Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen "Nicht-Wohngebäude" ausgeweitet. Darunter fallen beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe.  © Kirchengemeinde Hv?chstv§dt, NN

Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen  Test- und Maskenpflichten auslaufen . So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen davon befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
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Test- und Maskenpflichten laufen aus

Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen davon befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht. © Hans-Joachim Winckler, NN

Die EU verschärft zum Monatsanfang die Ökodesign-Verordnung, die den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte regelt. Vor allem größere OLED-TVs und Bildschirme mit sehr hoher Auflösung könnten damit wie Geräte der neuen Generation von 8K-Fernsehern vor dem Aus stehen . Konkret heißt das: Bis zum 1. März noch nicht in den Verkehr gebrachte Fernseher, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden. 
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Das Aus für große Fernseher?

Die EU verschärft zum Monatsanfang die Ökodesign-Verordnung, die den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte regelt. Vor allem größere OLED-TVs und Bildschirme mit sehr hoher Auflösung könnten damit wie Geräte der neuen Generation von 8K-Fernsehern vor dem Aus stehen. Konkret heißt das: Bis zum 1. März noch nicht in den Verkehr gebrachte Fernseher, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.  © pixabay