"Es war eine enorme Aggressivität"

Biss ins Ohr und eiskalter Hähnchenschenkelangriff: Vorwürfe vor Gericht teils nicht haltbar

Stefan Besner

Online-Redaktion

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10.02.2025, 18:42 Uhr
Baden-Württemberg, Freiburg: Der Angeklagte (M) steht vor Beginn des Prozesses mit gefesselten Händen zwischen seinem Anwalt (l) und einer Übersetzerin (r) in einem Gerichtssaal im Landgericht Freiburg.

© Philipp von Ditfurth/dpa Baden-Württemberg, Freiburg: Der Angeklagte (M) steht vor Beginn des Prozesses mit gefesselten Händen zwischen seinem Anwalt (l) und einer Übersetzerin (r) in einem Gerichtssaal im Landgericht Freiburg.

Jeder dreht mal durch, schon klar. Aber die wenigsten drehen wohl durch, wie ein 42-Jähriger, der kürzlich von einem Freiburger Gericht verurteilt wurde: Mit den Zähnen und einem gefrorenen Hähnchenschenkel soll er seinen Kontrahenten attackiert haben. So biss er dem Mann bei einer Schlägerei einen Teil der linken Ohrmuschel ab. Auch andere Menschen soll er - teils schwer - verletzt haben. Deshalb wurde er nun verurteilt. Vor Gericht kursierten mehrere Versionen. Der Vorwurf der Hähnchenschlegel-Attacke erwies sich nun allerdings als nicht haltbar.

Mehr als drei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung

Ein 42-Jähriger ist in Freiburg wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das örtliche Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei zwei Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr Menschen schlug und teils schwer verletzte.

Der Angeklagte räumte bereits bei seiner Vernehmung ein, bei einer Schlägerei einem Mann ein Stück eines Ohres abgebissen zu haben. "Ich habe das nicht mit Absicht gemacht", sagte er demnach vor einer Strafkammer des örtlichen Landgerichts.

Der Vorwurf, einem anderen Mann im Streit mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben, erwies sich hingegen als nicht haltbar.

Kontrahent habe das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, der Kontrahent habe das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt, um das geschwollene Gesicht zu kühlen. Diese Version des Geschehens wurde vom Geschädigten bestätigt, wie der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau resümierte.

"Es war eine enorme Aggressivität", sagte der Richter mit Blick auf die Taten. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, war früher Profi-Ringer und WM-Teilnehmer, wie das Gericht berichtete. Inzwischen habe er Alkohol- und Drogenprobleme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - innerhalb einer Woche können laut Gericht Rechtsmittel eingelegt werden.