Straßenverkehr
Bitte lächeln! Warum Sie nicht vor einem Blitzer bremsen sollten
19.7.2023, 08:26 UhrOb bei den Smartphones, in der Medizin oder auch in Sachen Straßenverkehrsüberwachung: Die Technik entwickelt sich ständig weiter - auch in Sachen Tempomessung. Dieser Fortschritt sorgt dafür, dass das abrupte Abbremsen vor einer Radarfalle nicht unbedingt vor dem Geblitzt werden schützt, selbst wenn sie auf Höhe des Geräts die Geschwindigkeit nicht überschreiten - von der Gefahr, die dadurch entsteht, abgesehen.
Wer denkt, dass Radarfallen erst in unmittelbarer Nähe auslösen, irrt gewaltig. Moderne Messgeräte können zu hohe Geschwindigkeiten schon bis zu einem Kilometer vor dem Standort des Blitzers registrieren - die meisten Modelle aber wenigstens einige Meter vorher. Bußgeldrechner.org hat die bekanntesten Blitzermodelle und ihre jeweilige Reichweite zusammengefasst.
- Riegl LR90-235/P: 30 bis 500 Meter
- eso µP 80: bis zu 25 Meter
- Riegl FG21-P: 30 bis 1.000 Meter
- Multanova MU VR 6F: 3 bis 40 Meter
- eso ES1.0: bis zu 18 Meter
- LaserPatrol/TraffiPatrol: 30 bis 500 Meter
- Multanova MU VR 6FAFB: bis zu 15 Meter
- Traffipax speedophot: bis zu vier Fahrspuren
Das starke Abbremsen vor dem Blitzer ist demnach in den allermeisten Fällen nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, da es Auffahrunfälle provoziert. Eine Übersicht über die aktuellen Bußgelder für das zu schnelle Fahren gibt es hier.
Auch einige Radarwarner sind verboten
Wer sich deshalb jetzt noch frühzeitiger vor Blitzern warnen lassen möchte, sollte vorsichtig sein, denn nicht alle Radarwarner sind legal. Laut ADAC ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen in Deutschland verboten. Das bedeutet: Technische Geräte, z.B. reine Radarwarner, darf man im Auto nicht benutzen, sie noch nicht einmal betriebsbereit mitführen.
Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen während der Fahrt nicht verwendet werden - das gilt übrigens auch für den Beifahrer oder die Beifahrerin. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.
Erlaubt sind hingegen Radiomeldungen, weil sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man theoretisch andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern warnen - die Lichthupe ist hier allerdings ebenfalls nicht erlaubt.