Corona: Drohen Abmahnungen für selbstgenähte Masken?

Christian Urban

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31.3.2020, 20:36 Uhr

Einkauf nur noch mit Mund- und Nasenschutz: In Österreich ist das bereits die Regel. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teilte zwar mit, dass solche Maßnahmen derzeit in Bayern nicht zur Debatte stünden, die jüngere Vergangenheit hat jedoch gezeigt, wie schnell sich solche Einschätzungen wieder ändern können.

Das Problem ist nur: Wirksame Schutzmasken der Klasse FFP3 sind in Deutschland momentan quasi nicht mehr zu bekommen - selbst für medizinisches Personal, das diese am dringendsten bräuchte.

Warum also die Masken nicht einfach selbst herstellen? Im Internet kursieren bereits zahlreiche Anleitungen, die es selbst Menschen mit zwei linken Händen ermöglichen, relativ problemlos eine Maske aus Stoff herzustellen. Zwar erreichen diese Masken nicht einmal ansatzweise die Schutzwirkung einer FFP3-Maske, aber besser als nichts sind sie immerhin. Zumindest reduzieren sie das Risiko, selbst andere Menschen anzustecken, falls man unwissend infiziert ist.

Wenn jemand jedoch nun, weil er schon einmal dabei ist, mehrere Masken herstellt und diese beispielsweise im Internet anbietet, kann es durchaus passieren, dass der oder die Nichtsahnende plötzlich eine Abmahnung im Briefkasten findet. Davor warnen zumindest aktuell mehrere Anwaltskanzleien.

Das größte Problem ist hierbei, dass viele Menschen auch eine handgenähte Maske als "Schutzmaske" oder "Atemschutzmaske" bezeichnen, dieser Begriff jedoch klar definiert ist und solche Masken klar festgelegte Kriterien erfüllen müssen, was bei selbst hergestellten Exemplaren nicht der Fall ist.

So schreibt die Kanzlei Jun in einem Facebook-Beitrag: "Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff - all das geht in Ordnung."

Noch mehr ins Detail geht die Kanzlei in einem Video zum Thema:

Wer sich nicht unbedingt ein Video zu dem Thema ansehen möchte, findet auch eine Erklärung der Problematik auf der Homepage der IT-Recht-Kanzlei aus München. Sie erklärt, was für Folgen es haben kann, wenn "selbstgefertigte Masken mit Bezeichnungen wie 'Atemschutz' oder 'Mundschutz' angeboten oder beworben werden": Nachdem es sich um "Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach MPG und gegen das Irreführungsverbot des § 4 Abs. 2 MPG" handelt, können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sowie Straf- und Bußgeldverfahren die Folge sein.

Dennoch spricht nichts dagegen, die Masken selbst herzustellen und sie auch weiterzugeben. Es ist wichtig, darauf zu achten, wie man das tut.

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