Ade, gelber Schein
Digitale Krankschreibung - ab dann gibt es die elektronische AU
14.10.2022, 18:31 UhrEs ist Herbst und in der Öffentlichkeit geht es langsam los: Husten, Räuspern und in Taschentücher schnäuzen. Die Grippewelle rollt an und wen es erwischt, sollte sich vom Arzt krankschreiben lassen, um sich in Ruhe auskurieren zu können. Bisher wurde der gelbe Zettel ausgestellt, in dreifacher Ausführung. Für den Arbeitgeber, die Versicherung und den Versicherten. Ab 1. Januar 2023 soll das nun der Vergangenheit angehören.
Schluss mit der Zettelwirtschaft
Die Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die Bescheinigungen schon bald digital auf Abruf zur Verfügung. Im Falle einer Krankschreibung wird also kein Umweg per Zettel mehr über den Arbeitnehmer gegangen - die Ärzte überstellen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die entsprechende Krankenkasse. Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll somit lückenlos und transparent stattfinden, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber entlasten und noch dazu die Umwelt schonen, da kein Papier mehr benötigt wird. "Das ist für uns und für die Mitarbeiter einfacher. Denn es passiert immer mal wieder, dass wir unsere Leute mehrfach anmahnen müssen, uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszuhändigen.", erklärt Unternehmer Sebastian Wurth gegenüber dem handwerk-magazin.
Wie melde ich mich bis Dezember krank?
Bereits seit Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen senden, wie der Merkur berichtet. Seit Januar 2022 können zudem Arbeitgeber sowie Steuerberater die entsprechenden Daten bei den Krankenkassen erfragen. Diese Testphase hätte bereits im Juni enden sollen, wurde jedoch wegen teils mangelhafter technischer Infrastruktur bis Dezember 2022 verlängert. Aus diesem Grund stellen manche Praxen aktuell sowohl den gelben Schein als auch die eAU aus.
Wer sich bis Dezember krankschreiben lässt und noch die Papierausführung erhält, ist weiterhin auf der sicheren Seite, insofern er die Daten rechtzeitig an Arbeitgeber und Versicherung weiterleitet.
Eine Krankschreibung ab dem 1. Januar läuft für den Arbeitnehmer prinzipiell genauso ab wie vorher. Mit dem Unterschied, dass kein gelber Zettel mehr ausgestellt wird, sondern die Daten direkt und digital übersendet werden.
Für wen gilt die eAU nicht?
Die neue, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deckt nicht sämtliche Arbeitsverhältnisse und Versicherungsstatus ab. Wer privat krankenversichert ist, kann sich nicht mit der eAU krankmelden. Auch Minijobber in Privathaushalten besitzen keine Möglichkeit einer eAU. Privatärzte und Behandlungen aus dem Ausland werden ebenfalls nicht elektronisch erfasst.
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