Wussten Sie das?
Drei Ausnahmen: In diesen Situationen dürfen Sie auch über rote Ampeln fahren
28.3.2022, 17:13 UhrSchon als Kind wird einem gelehrt: Bei Rot stehen, bei Grün gehen. Doch was, wenn eine Ampel defekt ist und dauerhaft Rot leuchtet? Oder wenn plötzlich ein Polizeiwagen mit Blaulicht hinter einem auftaucht? Es gibt bestimmte Umstände, die das Überfahren einer roten Ampel erlauben.
Die erste Ausnahme tritt ein, wenn die Ampel einen Defekt aufweist. Leuchtet sie dauerhaft Rot und springt nicht wieder auf Gelb - dann darf vorsichtig über die Straße gefahren werden. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass vorher lange genug gewartet wird, um eindeutig festzustellen, dass es sich nicht nur um eine lange Rotphase handelt. Eine genaue Wartezeit ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, da die Angemessenheit der Wartezeit von den Umständen des Einzelfalles abhängt, so der ADAC. Auch auf andere Verkehrsteilnehmer muss geachtet werden und sollte in eine Kreuzung eingefahren werden, so ist dabei ein eindeutiges Handzeichen zu geben.
Auch wenn ein Rettungs- oder Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn hinter einem Verkehrsteilnehmer auftaucht, darf die rote Ampel überquert werden. Denn diesen muss der Weg freigemacht werden und gibt es keine Möglichkeit, beispielsweise durch Heranfahren an den Straßenrand, anderweitig auszuweichen, so darf die Haltelinie vorsichtig überfahren werden. Nach dem Durchlassen sollte dann entweder an der Haltelinie gewartet oder, falls möglich, wieder zurück hinter die Haltelinie gefahren werden. Auch hier muss das Überfahren sehr vorsichtig geschehen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn sich ein Schild mit einem grünen Pfeil neben der Ampel befindet. Denn dieses gestattet das Rechtsabbiegen trotz einer Rotphase. Dazu muss jedoch erst an der Haltelinie gestoppt und kontrolliert werden, ob weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Wird die Ampel ohne vorherigem Stopp überquert, droht ein Bußgeld von 70 Euro mit einem zusätzlichen Punkt in Flensburg.
Eine tiefstehende Sonne, die das Erkennen der Ampelphase erschwert, ist kein Grund über eine rote Ampel zu fahren und stellt einen Rotlichtverstoß dar. Auch hupende Autos sollten nicht dazu führen, dass man aus der Ruhe gebracht wird. Notiert oder merkt man sich jedoch den Tag und die Uhrzeit, werden in so einem Fall selten Fahrverbote ausgesprochen. Denn dann kann überprüft werden, ob die Angaben stimmen und die Ampel tatsächlich aufgrund von Lichtverhältnissen unlesbar war.
Diese Konsequenzen drohen, wenn man über Rot fährt
Überfährt man eine rote Ampel und gefährdet dabei keinen weiteren Verkehrsteilnehmer, so erhält man ein Bußgeld von 90 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung steigt die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
War die rote Ampel mehr als eine Sekunde rot und es wurde keiner gefährdet, so erhält man zwar die gleiche Strafe - es wird dann jedoch von einem "qualifizierten Rotlichtverstoß" gesprochen. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
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