Krankheitserreger nachgewiesen
Durchfall und Bauchkrämpfe drohen: Dringender Produktrückruf bei Rewe und Kaufland
16.9.2024, 11:55 UhrIn insgesamt sechs Bundesländern in Deutschland wurde eine Wurst verkauft, in der mittlerweile Krankheitserreger festgestellt wurden. Wie das Portal "lebensmittelwarnung.de" am Freitagnachmittag offiziell verkündete, handelt es sich bei dem betroffenen Produkt um die "Thüringer Knackwurst mit Kümmel", die unter anderem bei Rewe und Kaufland in Thüringen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen verkauft wurde.
Die Wurst wurde sowohl als lose als auch als verpackte Ware verkauft. Das Unternehmen hat sich aufgrund des konsequenten Verbraucherschutzes dazu entschieden, die lose Ware mit dem Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD) 30.09.2024 sowie die "SB-Packung ein Ring Knackwurst pro Packung" mit dem MHD 03.10.2024 aus dem Verkauf zu nehmen. Die Chargennummer der betroffenen Produkte lautet "Los-Nr. 167". Verpackt ist das Produkt unter anderem mit einem grauen Band.
Bei den nachgewiesenen Krankheitserregern handelt es sich dem Portal zufolge um " Shigatoxin bildende Escherichia coli (STEC), Vertreter der Familie der Enterobacteriaceae", heißt es in der Mitteilung. Eine Erkrankung durch die genannten Bakterien äußert sich vor allem durch Durchfall und Bauchkrämpfe. Insbesondere für Personen mit einem geschwächten Immunsystem, für Säuglinge, Kleinkinder und Senioren kann eine Infektion aber auch zu schwereren Krankheitsverläufen führen.
Konsumentinnen und Konsumenten, die nach dem Verzehr des Produkts schwere oder länger anhaltende Symptome bemerken, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen und dabei auf eine mögliche Infektion hinweisen.
Neben Kaufland und Rewe wurde die Wurst auch in Filialen von MEININGER Wurstspezialitäten aus Thüringen GmbH, Meemken Wurstwaren GmbH, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG und H.D.SCHULZE GmbH & Co.KG verkauft. Personen, die das entsprechende Produkt gekauft haben, sollen dieses auf Anraten des Unternehmens vernichten oder zurückgeben – dabei wird der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet.