Listeria monocytogenes

Durchfall und Fieber drohen: Großer Lachs-Rückruf bei Edeka - auch in Bayern verkauft

Alina Boger

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3.8.2024, 17:03 Uhr
Bei Edeka gibt es derzeit einen großen Produkrückruf. Einige Risikogruppen könnten noch stärker von Symptomen betroffen sein.

© Thomas Banneyer/Thomas Banneyer/dpa Bei Edeka gibt es derzeit einen großen Produkrückruf. Einige Risikogruppen könnten noch stärker von Symptomen betroffen sein.

Wie Edeka in einer Meldung bekannt gibt, wurden in der Lachsforelle der Edeka-Eigenmarke "Gut&Günstig" Listerien nachgewiesen. Diese Bakterien können unter anderem grippeähnliche Symptome wie Fieber und Durchfall auslösen.

Es geht um den Artikel "Gut&Günstig Lachsforelle" in der 100-Gramm-Packung. Vom Rückruf betroffen ist nur die Ware mit einem Verbrauchsdatum bis zum 04.08.2024, der Losnummer L34629141-13 und dem Genusstauglichkeitskennzeichen PL 20031801 WE. Diese Informationen seien auf der Rückseite der Verpackung zu finden. Ein Bild des betroffenen Artikels finden Sie hier.

Das Produkt wurde bundesweit in Edeka-Marktkauffilialen verkauft, dabei ist Sachsen ausgeschlossen. In Bayern sind nur Filialen betroffen, die unmittelbar an Baden-Württemberg angrenzen.

Diese Risikogruppen sind besonders betroffen

Besonders bei Schwangeren, Kleinkindern, Senioren und Personen mit geschwächtem Immunsystem können diese Symptome verstärkt auftreten. Laut der Seite "lebensmittelwarnung.de" können sich schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Für Schwangere ist der Verzehr von Produkten, die mit Listerien befallen sind, besonders gefährlich. Denn auch wenn keine Symptome auftreten, können die Bakterien dem ungeborenen Kind schaden.

Die Seite rät daher Menschen, die das Produkt verzehrt haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, ärztliche Hilfe aufzusuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.

Schwangere sollten sich auch ohne Symptome an einen Arzt wenden und sich beraten lassen.

Der Artikel wurde umgehend aus dem Verkauf genommen. Kunden können das betroffene Produkt auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrem Einkaufsladen zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückerstattet.

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