Vorsicht geboten

Fieber und Durchfall drohen: Käse-Rückruf in Bayern - das müssen Sie wissen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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10.7.2024, 14:32 Uhr

Verbraucherinnen und Verbraucher, die kürzlich in einem Supermarkt unterwegs gewesen sind, sollten den Kassenbeleg lieber noch einmal vorsorglich besonders gründlich checken. Der Grund: Derzeit kommt es zu einem größeren Rückruf von Käse – das entsprechende Produkt wurde auch im Freistaat Bayern verkauft.

Wie unter anderem auf der Plattform „Lebensmittelwarnung.de“ zu lesen ist, wird aktuell das Produkt „Societe Fromagere de Provence, Frankreich“ in der 8x 100 Gramm-Verpackung zurückgerufen. Wie dort unter anderem weiter zu entnehmen ist, werde das Produkt freiwillig zurückgezogen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einem möglichen Yersinia enterocolitica-Risiko auszusetzen.

Auch „produktwarnungen.eu“ berichtet über den Rückruf. Infektionen mit diesem Erreger können eine akute Gastroenteritis, die mit Fieber, Durchfall und Bauchschmerzen einhergeht, auslösen. Diese tritt in der Regel zwei bis sieben Tage nach dem Verzehr auf.

Laut dem Verbraucherportal wurden die Produkte bislang in Bayern und Berlin verkauft. Betroffen sind konkret folgende Bestände:

BANON TRADITION AOP
Inhalt: 100g (unverpackt)
Chargennummer: 31061104, 31151104, 31271104, 31011104, 30951104
Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 20/06/2024 und dem 31/07/2024
Verkaufszeitraum: zwischen dem 13.05. bis 08.07.2024

So sieht der betroffene Käse aus.

So sieht der betroffene Käse aus. © produktwarnung.eu

BANON TRADITION SOUS CAVE
Inhalt: 100g (in der Holzschachtel)
Chargennummer: 31061104, 31151104, 31271104, 31011104, 30951104
Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 20/06/2024 und dem 31/07/2024
Verkaufszeitraum: zwischen dem 13.05. bis 08.07.2024

Banon Käse
Handelsmarke: Etoile de Provence
Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.06.2024 und 26.07.2024
Losnummer: 30891104 und 31201104
Verpackungseinheit: 8 x 100 Gramm
Verpackungsart: Selbstbedienung

Die Expertinnen und Experten machen in diesem Zuge noch einmal deutlich, dass von einem Verzehr der entsprechenden Produkte dringend abgeraten werde. Stattdessen solle das Lebensmittel zurückgegeben oder vernichtet werden.

Personen, die das Produkt konsumiert haben und genannte Symptome meinen zu erkennen, werden zudem gebeten, dringend einen Hausarzt aufzusuchen und diesen über den Konsum zu informieren. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons können Verbraucherinnen und Verbraucher das entsprechende Produkt in den Einkaufsfilialen zurückgeben. Anschließend wird der Verkaufspreis zurückerstattet.

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