Grenzenloses Streaming und teurere Zigaretten: Das bringt der März

28.2.2018, 15:14 Uhr
Das sogenannte Geoblocking hat es bisher oft verhindert, dass man abonnierte Streaming-Dienste wie Netflix oder iTunes im europäischen Ausland nutzen konnte, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Diese länderspezifische Sperre fällt ab 20. März weg. Das EU-Parlament entschied, dass die Ländersperre für Nationen innerhalb der EU künftig nicht mehr gelten soll. Die Neuregelung betrifft explizit nur "vorübergehende Aufenthalte". Darunter fallen laut der deutschen Verbraucherzentrale aber auch auch mehrwöchige Urlaube oder einige Semester im Ausland.
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Streaming

Das sogenannte Geoblocking hat es bisher oft verhindert, dass man abonnierte Streaming-Dienste wie Netflix oder iTunes im europäischen Ausland nutzen konnte, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Diese länderspezifische Sperre fällt ab 20. März weg. Das EU-Parlament entschied, dass die Ländersperre für Nationen innerhalb der EU künftig nicht mehr gelten soll. Die Neuregelung betrifft explizit nur "vorübergehende Aufenthalte". Darunter fallen laut der deutschen Verbraucherzentrale aber auch auch mehrwöchige Urlaube oder einige Semester im Ausland. © dpa

Die Regelungen zur Nutzung geschützter Werke für Bildung und Forschung (sogenannte Schrankenregelungen) werden zum 1. März 2018 reformiert. Dadurch kommen Lehrende, Forschende und Studierende leichter an bestimmte Werke heran, ohne rechtliche Hürden nehmen zu müssen. Lehrende dürfen beispielsweise ab März Teilnehmenden ihrer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Werke aller Art über einen eCampus-Kurs online bereitstellen - allerdings nur 15 Prozent davon. Eine vollständige Bereitstellung ist bei einzelnen Beiträgen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften, Werken geringen Umfangs, Abbildungen und vergriffenen Werken erlaubt. Nicht mehr gestattet ist ab 1. März das Einstellen von Artikeln aus Zeitungen und Publikumszeitschriften. Die Neuregelung sieht eine Gesamtvergütung der Nutzung von Werken in digitalen Semesterapparaten vor. Bislang wurden Nutzungen einzeln erfasst und abgerechnet.
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Urheberrecht

Die Regelungen zur Nutzung geschützter Werke für Bildung und Forschung (sogenannte Schrankenregelungen) werden zum 1. März 2018 reformiert. Dadurch kommen Lehrende, Forschende und Studierende leichter an bestimmte Werke heran, ohne rechtliche Hürden nehmen zu müssen. Lehrende dürfen beispielsweise ab März Teilnehmenden ihrer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Werke aller Art über einen eCampus-Kurs online bereitstellen - allerdings nur 15 Prozent davon. Eine vollständige Bereitstellung ist bei einzelnen Beiträgen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften, Werken geringen Umfangs, Abbildungen und vergriffenen Werken erlaubt. Nicht mehr gestattet ist ab 1. März das Einstellen von Artikeln aus Zeitungen und Publikumszeitschriften. Die Neuregelung sieht eine Gesamtvergütung der Nutzung von Werken in digitalen Semesterapparaten vor. Bislang wurden Nutzungen einzeln erfasst und abgerechnet. © Jan Woitas

Die EU-Kommission schätzt, dass die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr jährlich um zehn Prozent reduziert werden könnte, wenn Rettungsdienste schneller vor Ort wären. Um nach dem Unfall keine Zeit zu verlieren, sollen Pkws und Transporter künftig automatisch einen Notruf an die zuständige Rettungsleitstelle senden. Dies soll mit des Notrufsystems eCall (emergency call) gelingen, welches ab 31. März in allen Neufahrzeugen vorgeschrieben ist.
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eCall für Neufahrzeuge

Die EU-Kommission schätzt, dass die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr jährlich um zehn Prozent reduziert werden könnte, wenn Rettungsdienste schneller vor Ort wären. Um nach dem Unfall keine Zeit zu verlieren, sollen Pkws und Transporter künftig automatisch einen Notruf an die zuständige Rettungsleitstelle senden. Dies soll mit des Notrufsystems eCall (emergency call) gelingen, welches ab 31. März in allen Neufahrzeugen vorgeschrieben ist. © Martin Gerten

Die Zigarettenindustrie muss drei Viertel ihrer Einnahmen in Form von Tabak- und Mehrwertsteuer an den Staat abgeben. Um den Gewinn zu erhöhen, reduziert der US-amerikanische Tabakkonzern Philip Morris daher die Anzahl an Zigaretten in einer Packung, während der Preis gleich hoch bleiben soll. Eine 7-Euro-Packung Marlboro soll im Automatenverkauf dann nur noch 22 statt bislang 23 Zigaretten enthalten. Gleiches gilt für Konsumenten der zu Philip-Morris gehörenden Marken L&M und Chesterfield.
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Teurere Zigaretten

Die Zigarettenindustrie muss drei Viertel ihrer Einnahmen in Form von Tabak- und Mehrwertsteuer an den Staat abgeben. Um den Gewinn zu erhöhen, reduziert der US-amerikanische Tabakkonzern Philip Morris daher die Anzahl an Zigaretten in einer Packung, während der Preis gleich hoch bleiben soll. Eine 7-Euro-Packung Marlboro soll im Automatenverkauf dann nur noch 22 statt bislang 23 Zigaretten enthalten. Gleiches gilt für Konsumenten der zu Philip-Morris gehörenden Marken L&M und Chesterfield. © Helmut Fohringer

Aus Tarifverhandlungen Ende 2017 resultierten neue tarifliche Mindestlöhne für Beschäftigte im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und in der Gebäudereinigung. Diese sind seit dem 1. Januar 2018 gültig. Nun hat auch das Bundeskabinett die Mindestlohnverordnungen gebilligt. Sind Betriebe tariflich nicht gebunden, müssen auch sie ab 1. März die Branchenmindestlöhne an ihre Beschäftigten auszahlen. Gleiches gilt für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland geschickt werden.
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Neuer Mindestlohn für Bau, Dachdecker und Gebäudereinigung

Aus Tarifverhandlungen Ende 2017 resultierten neue tarifliche Mindestlöhne für Beschäftigte im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und in der Gebäudereinigung. Diese sind seit dem 1. Januar 2018 gültig. Nun hat auch das Bundeskabinett die Mindestlohnverordnungen gebilligt. Sind Betriebe tariflich nicht gebunden, müssen auch sie ab 1. März die Branchenmindestlöhne an ihre Beschäftigten auszahlen. Gleiches gilt für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland geschickt werden. © Martin Schutt

Für Anbieter, die beim Online-Verkauf von Waren eine Nachnahme erlauben, ändert sich ab 1. März 2018 die Gebührensstruktur bei der Post. Bisher verlangte diese für den Nachnahme-Service zwei Gebühren – ein Nachnahmeentgelt und ein Übermittlungsentgelt. Die Bundesnetzagentur sprach nun allerdings eine Genehmigung aus, wonach die Gebühren in ein einheitliches Entgelt umgewandelt werden. Dies betrifft aber nur Online-Händler, nicht Online-Shopper.
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Änderung bei Bezahlung per Nachname

Für Anbieter, die beim Online-Verkauf von Waren eine Nachnahme erlauben, ändert sich ab 1. März 2018 die Gebührensstruktur bei der Post. Bisher verlangte diese für den Nachnahme-Service zwei Gebühren – ein Nachnahmeentgelt und ein Übermittlungsentgelt. Die Bundesnetzagentur sprach nun allerdings eine Genehmigung aus, wonach die Gebühren in ein einheitliches Entgelt umgewandelt werden. Dies betrifft aber nur Online-Händler, nicht Online-Shopper. © Holger Hollemann

Erneut müssen Halter von Roller, Mofas und Mopes ab 1. März darauf achten, das neue blaue Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen anzubringen. Dies gilt für alle motorisierten Fortbewegungsmittel mit zwei Rädern bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen ein derartiges Kennzeichen, das eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bescheinigt. Ohne dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden. Die neuen Schilder erhalten Zweiradfahrer über den Versicherer. Die jeweils gültigen Farben ändern sich jährlich, zuletzt waren die Kennzeichen schwarz.
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Kfz-Kennzeichen

Erneut müssen Halter von Roller, Mofas und Mopes ab 1. März darauf achten, das neue blaue Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen anzubringen. Dies gilt für alle motorisierten Fortbewegungsmittel mit zwei Rädern bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen ein derartiges Kennzeichen, das eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bescheinigt. Ohne dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden. Die neuen Schilder erhalten Zweiradfahrer über den Versicherer. Die jeweils gültigen Farben ändern sich jährlich, zuletzt waren die Kennzeichen schwarz. © Lino Mirgeler