Skurrile Unterkunft

Hartz-IV-Empfänger musste in Zelt übernachten: Jobcenter wollte Kosten nicht übernehmen

04.04.2022, 18:34 Uhr
Ein Hartz-IV-Empfänger wohnte vorübergehend in einem Zelt. 

© Pixabay/Brahmsee Ein Hartz-IV-Empfänger wohnte vorübergehend in einem Zelt. 

Das Jobcenter deckt die Kosten für eine Wohnung und die entsprechenden Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger. Doch was passiert, wenn der Bedürftige keine Wohnung hat und kurzfristig eine Unterkunft der etwas anderen Art hat? So ein Fall hat sich tatsächlich zugetragen und landete schließlich vor Gericht.

Hartz-IV-Empfänger lebte vorübergehend in einem Zelt

Ein Hartz-IV-Empfänger aus Bonn befand sich für einen längeren Zeitraum in klinischer Behandlung und erhielt während seines Krankenhausaufenthaltes den Hartz-IV-Regelsatz. Als er entlassen wurde, hatte er jedoch keine Wohnung mehr. Um nicht obdachlos zu sein, setzte der Mann auf eine etwas skurrile Lösung. Von Juni bis September 2019 mietete er sich einen Zeltplatz auf einem Campingplatz. Dort wohnte er dann vorübergehend.

Jobcenter verweigerte Kostenübernahme

Das Jobcenter weigerte sich, die Mietkosten für den Zelt-Stellplatz in Höhe von 1100 Euro zu übernehmen, wie unter anderem der Merkur berichtet. Grund dafür ist, dass ein Zelt keine Unterkunft sei.

Gericht entscheidet für den Hartz-IV-Empfänger

Der besondere Fall ging vor Gericht. Dabei wurde zugunsten des Beziehers entschieden. Am 10. Februar 2022 hat das Landessozialgericht (LSG) in Essen entschieden, dass auch Hartz-IV-Empfänger, die auf einem Zeltplatz wohnen, die Leistung für die Unterkunft zustehen (Az. L 19 AS 1201/21).

Laut Sozialgesetzbuch (SGB) muss eine Unterkunft gewisse Voraussetzungen erfüllen. Neben einem ausreichenden Witterungsschutz muss sie eine „gewisse Privatsphäre“ gewährleisten.

Wenn das Zelt auf einem umzäunten, bauordnungsrechtlich zugelassenen Campingplatz aufgestellt wird, der außerdem Sanitäranlagen und Stromanschlüsse besitzt, so seien die Mindestvoraussetzungen für eine Unterkunft erfüllt.

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