Nur noch wenige Tage

Hecken-Hammer in Nachbarland: Beliebter Strauch verboten - zieht Deutschland nach?

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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22.8.2024, 08:49 Uhr
Hecken-Hammer in Nachbarland sorgt für Aufregung. (Symbolbild)

© imago Hecken-Hammer in Nachbarland sorgt für Aufregung. (Symbolbild)

Es sind für Garten-Liebhaberinnen und –Liebhaber durchaus Nachrichten von Tragweite: Schon in wenigen Tagen wird der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr von Kirschlorbeer in der gesamten Schweiz verboten. Bereits am 1. September 2024 werde diese Regelung in Kraft treten.

Als Grund gaben die Verantwortlichen an, dass die Pflanzenart sich in den letzten Jahren zu stark aggressiv ausgebreitet habe. Dadurch bedrohe der Kirschlorbeer mittlerweile sogar die heimische Flora. Wichtig zu wissen: Wer den giftigen Strauch bereits gepflanzt hat, darf ihn behalten – neue Sorten einzusetzen, ist dann jedoch strikt verboten.

Die Hecken-Art ist bei Menschen rund um den Globus sehr beliebt. Vor allem die immergrünen Blätter das ganze Jahr über und der dichte Bewuchs, der vor neugierigen Blicken schützt, machte die Pflanze für Grundstückbesitzer in den letzten Jahren sehr interessant.

Zudem wächst der Strauch extrem schnell, ist pflegeleicht und kaum anfällig gegen Hitze oder Trockenheit. Die perfekte Lösung also für den Garten?

Nicht unbedingt. So ist Kirschlorbeer nicht nur giftig, sondern auch quasi dahingehend "nutzlos" für die heimische Insektenwelt. Denn: Die Blüten bieten kaum Nektar, größere Pflanzenfresser lassen die giftigen Blätter sowieso achtlos liegen.

Besonders kritisch kann es werden, wenn Tiere oder Menschen die Blätter essen – dann kann sich im Magen giftige Blausäure bilden. Eher zweifelhafter Ruhm: So wählte der Botanische Sondergarten Wandsbek den Kirschlorbeer im Jahre 2013 zur "Giftpflanze des Jahres".

Die Schweizer Regierung zieht nun die Notbremse. Neben Kirschlorbeer selbst werden auch weitere 31 invasive Pflanzenarten wie Schmetterlingsflieder oder Blauglockenbaum verboten. So merkt der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) an, dass invasive Arten für 60 Prozent aller ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten verantwortlich sind.

Zieht Deutschland hier in der Zukunft eventuell sogar nach? So sei die Gefahr für die Insektenwelt auch in der Bundesrepublik bekannt, aktuelle Pläne bezüglich eines Verbots gibt es jedoch derzeit nicht. "Hieraus lassen sich aber aktuell keine Besitz- oder Vermarktungsverbote ableiten", erklärt ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage gegenüber "bild.de". Gleichzeitig gab er aber auch an, dass jederzeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden könnten, sollte sich der Kirschlorbeer in freier Natur zu sehr ausbreiten.

Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Kirschlorbeer als potenziell invasiv ein. "Relevante negative Auswirkungen sind insbesondere aus milderen und wärmeren Klimaten Europas (Atlantik/Mittelmeerraum) bekannt".

Noch ist also unklar, ob es irgendwann auch zu einem ähnlichen Hecken-Hammer wie in der Schweiz kommt.