Arbeitsrecht

Stressfaktor Hitze: Diese Rechte haben Beschäftigte am Arbeitsplatz

Inken Thiel

Volontärin

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31.7.2024, 08:25 Uhr
Heiße Tage lassen die Konzentrationsfähigkeit sinken und können zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen.

© IMAGO / alimdi / Panthermedia Heiße Tage lassen die Konzentrationsfähigkeit sinken und können zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen.

Endlich ist wieder Sommer! Was uns an Wochenenden und freien Tagen dazu verleitet, in Schwimmsachen entspannt am See zu liegen, kann im Arbeitsalltag oft zu einer Belastung werden. Bei hohen Temperaturen leidet unsere Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, es drohen Kopfschmerzen und Übelkeit.

Um ein erträgliches Arbeitsklima zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einige Regeln aufgestellt, an die sich Arbeitgeber zu halten haben. Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) sowie ergänzend in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ist geregelt, ab welcher Lufttemperatur der Arbeitgeber zu welchen Maßnahmen verpflichtet ist.

Schon über 26 Grad Celsius muss für Abkühlung gesorgt werden

So wird unterschieden in drei Temperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad Celsius. Schon über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Das kann er beispielsweise über die Nutzung von Ventilatoren machen, frühmorgendliches Lüften, Schließen der Jalousien auch nach Beendigung der Arbeit, elektrische Geräte, wie Drucker, aus den Räumen verbannen oder deren Nutzung begrenzen.

In Büros über 35 Grad Celsius kann nicht gearbeitet werden, wenn der Arbeitgeber keine Hilfsmittel wie Luftduschen oder zusätzliche Hitzepausen einrichtet. Aber aufgepasst: Wenn in einem Raum die 35-Grad-Marke geknackt wird, bedeutet das für die Arbeitnehmer nur, dass sie in diesem Raum nicht arbeiten dürfen. Ein Recht darauf, die Arbeit zu beenden und nach Hause zu gehen, besteht nicht.

Betriebsrat unterstützt Arbeitnehmer

Werden die Temperaturschwellen überstiegen und der Arbeitgeber ergreift keine Maßnahmen, sollten sich Arbeitnehmer Hilfe beim Betriebsrat holen, so das Unternehmen einen solchen hat. Wenn nicht, sollten sich die Mitarbeiter direkt an den Arbeitgeber wenden.

Kurzfristig können Arbeitnehmer auch selbst Maßnahmen ergreifen, um besser gegen die Hitze gerüstet zu sein. So sorgt leichte und locker sitzende Kleidung für bessere Luftzirkulation am Körper. Auch viel Trinken steigert das Wohlbefinden an heißen Tagen. Für eine kurzfristige Kühlung sollten sich Beschäftigte kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lassen. Ansonsten gilt: auf die Signale des Körpers achten und bei Unwohlsein eine kühlere Umgebung aufsuchen.