Auch in Bayern verkauft

Innere Verletzungen drohen: Dringender Brötchen-Rückruf bei Edeka, Marktkauf und Netto

dpa

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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27.5.2024, 11:18 Uhr
Wegen möglicher enthaltener Fremdkörper werden Aufbackbrötchen bei Edeka und Netto zurückgerufen (Symbolbild).

© Pixabay Wegen möglicher enthaltener Fremdkörper werden Aufbackbrötchen bei Edeka und Netto zurückgerufen (Symbolbild).

Eine Bäckerei aus Thüringen hat mehrere Backwaren wegen des Verdachts auf darin enthaltene Fremdkörper aus Holz zurückgerufen. Betroffen von dem Rückruf sind gemischte Brötchen zum Fertigbacken in 540-Gramm-Verpackungen, wie die Panem Backstube GmbH mit Sitz in Bleicherode (Landkreis Nordhausen) am Mittwochabend mitteilte. Es gehe um Produkte "Gut&Günstig Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" sowie "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" mit Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Mai 2024.

Die "Gut&Günstig"-Brötchen wurden vorwiegend bei Edeka und Marktkauf mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und daran angrenzende Teile von Nordrhein-Westfalen angeboten, wie Edeka mitteilte. Das Produkt "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" stand bundesweit bei Netto zum Verkauf.

Sowohl die "Gemischten Brötchen zum Fertigbacken" von "Gut&Günstig" als auch von der Marke "Kornmühle" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 30.05.2024 werden zurückgerufen.

Sowohl die "Gemischten Brötchen zum Fertigbacken" von "Gut&Günstig" als auch von der Marke "Kornmühle" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 30.05.2024 werden zurückgerufen. © Collage/Produktwarnung.eu

Innere Verletzungen und Blutungen möglich

Wie die Panem Backstube GmbH mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den betroffenen Brötchen "Fremdkörper aus Holz befinden". Der Verzehr derartiger Fremdkörper kann zu inneren Verletzungen und Blutungen führen.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde daher vom Verzehr der Backwaren abgeraten, hieß es in einer Mitteilung. Die Artikel wurden den Angaben zufolge bundesweit bei Netto Marken-Discount sowie in mehreren Bundesländern unter anderem bei Edeka und Marktkauf vertrieben. Verbraucher, die die Produkte mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft hätten, könnten diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsmärkten zurückgeben, hieß es.

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