Neue EU-Verordnung

Insektenausscheidungen, Schweineborsten & Co.: In diesen Produkten stecken tierische Zutaten

Johanna Michel

Online-Redaktion

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29.1.2023, 16:04 Uhr
Seit dem 24. Januar dürfen zwei weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Tierische Inhaltsstoffe stecken aber schon lange in Lebensmitteln. (Symbolbild)

© imago stock&people, imago stock&people Seit dem 24. Januar dürfen zwei weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Tierische Inhaltsstoffe stecken aber schon lange in Lebensmitteln. (Symbolbild)

Insekten bewusst essen - das gehört in Deutschland eher weniger zum Alltag. Dennoch nehmen wir sie durch den Konsum gewisser Produkte regelmäßig zu uns. Sie bringen als Nahrungsmittel viele Vorteile, denn sie sind proteinreich und enthalten gesunde Fettsäuren, Mineralstoffe und Spurenelemente. Außerdem sind sie für das Klima deutlich besser als Fleisch, da die Zucht von Insekten weniger Platz in Anspruch nimmt und auch weniger Treibhaus-Emissionen verursacht.

Zugelassen sind sie in Nahrungsmitteln in der EU schon lange, seit dem 24. Januar sind lediglich zwei neue Insekten hinzugekommen: die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer.

Laut der geltenden EU-Verordnung muss für jede Konsumentin und jeden Konsumenten aber deutlich erkennbar sein, wenn tierische Produkte in den Lebensmitteln verarbeitet wurden. Dabei muss auch deutlich gekennzeichnet sein, in welcher Form es enthalten ist. "Ob getrocknet, im Ganzen oder als Pulver" - wer beim Einkauf genau hinsieht, der muss keine Tiere essen, erklärt der Bayerische Rundfunk.

Farbstoff aus Läusen

Besonders für Personen, die bewusst auf tierische Produkte verzichten möchten ist es wichtig zu wissen, in welchen Produkte diese verarbeitet werden. Denn dies ist in mehr Produkten der Fall, als Verbraucherinnen und Verbraucher vermuten. Bei Milch- oder Fleischprodukten ist klar, dass es sich dabei um tierische handelt. Laut dem BR sind aber auch bei "Kartoffelchips, Bananen, Zitrusfrüchte, Wein, Gebäck, Fruchtsaft und Gummibärchen" sind teilweise tierische Inhaltstoffe verarbeitet.

So enthalten beispielsweise Gummibärchen oft Gelatine, die aus Nebenprodukten beim Schlachten von Schweinen und Rindern hergestellt wird. Auch bei Kartoffelchips kommen hin und wieder Aromen aus Wild oder Geflügel zum Einsatz. Bei Lebensmitteln, die eine intensive Rotfärbung haben, wie beispielsweise Konfitüre, Fruchtjoghurt oder Süßwaren, wird "der Farbstoff 'Echtes Karmin', der aus Schildläusen gewonnen wird" verarbeitet, schildert der BR.

Auch Backwaren können tierische Inhaltsstoffe haben, wenn dem Mehl beispielsweise die Aminosäure L-Cystein als Zusatzstoff E920 zugemischt wurde. Dieser kann aus Federn oder Schweineborsten gewonnen werden und trägt dazu bei, dass sich der Teig besser kneten lässt.

Obst haltbarer machen

Bei Obst werden tierische Produkte wie beispielsweise Bienenwachs oder Schellack - eine Ausscheidung der Lacklaus - genutzt, um dieses länger haltbar zu machen. Die Stoffe werden dafür auf die Schalen aufgetragen. Gekennzeichnet wird entsprechendes Obst als "gewachst". Bei Bio-Produkten ist das nie der Fall.

Bier, Wein und Co.

Unter den alkoholischen Getränken dürften sich Konsumentinnen und Konsumenten sicher sein, dass bei Bier keine tierischen Produkte verarbeitet wurden, wenn dieses nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. Anders sieht das bei Craft-Bieren, oder Bieren aus dem Ausland aus. "Gelatine oder auch die Schwimmblasen von Fischen" werden hingegen bei Wein oder Fruchtsaft verarbeitet, damit dieser schön klar ist, weiß der BR. Sie werden allerdings "nur zum Entfernen von Schwebstoffen verwendet und sind im späteren Produkt nicht mehr vorhanden", weshalb der Hersteller dies nicht verpflichtend kennzeichnen muss.