Vorsicht!

Krankenkassen-Rückzahlung von rund 500 Euro? Warum Sie davon unbedingt die Finger lassen sollten

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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28.02.2025, 12:35 Uhr
Vorsicht vor diesem Schreiben. (Symbolbild)

© IMAGO / Connect Images/Verbraucherzentrale Vorsicht vor diesem Schreiben. (Symbolbild)

Es klingt eigentlich zu schön, um wahr zu sein – und genau das ist es am Ende auch.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sorgt bei zahlreichen Krankenkassen-Mitgliedern aktuell für teilweise große Verunsicherung. Genau hier setzt ein besonders dreister Betrugsversuch von Kriminellen nun gezielt an.

Wie dazu mittlerweile die Verbraucherzentrale berichtet, tauchen immer mehr Schreiben auf, die folgenden Betreff tragen: "Sie haben eine ausstehende Rückerstattung". Gerichtet sei dieses Schreiben an die Kundschaft der AOK.

In der Mail heißt es dann noch weiter, dass es zu einer Rückerstattung von exakt 473,42 Euro kommen würde. Um den Betrag wieder auf dem eigenen Konto sehen zu können, müsse man lediglich auf einen Link klicken und dort den weiteren Anweisungen folgen.

An dieser Stelle sei direkt gesagt: Auf keinen Fall sollten Sie auf diesen Link klicken. Würde man das nämlich tun, würde man dann auf einer täuschend echt aussehenden AOK-Seite ankommen. Dort solle man dann meist persönliche Daten und auch Banken-Infos eingeben.

Am Ende erhalten Sie dann aber definitiv keine Gutschrift. Im Gegenteil: Im schlimmsten Falle hätten die Betrüger dann vollen Zugriff auf Ihre Konten und könnten diese leerräumen.

Auch wenn das Schreiben durchaus echt wirkt, hilft ein weiterer Blick, um die bösen Absichten dahinter dann doch erkennen zu können. So ist auf dem Schreiben eine eher dubiose Adresse angegeben, die so sicherlich nicht auf einer offiziellen AOK-Webseite zu finden ist. Auch die unpersönliche Anrede zeigt, dass es sich hier um Fake handelt. Meist spricht die AOK Kundinnen und Kunden mit vollen Vor- und Nachnamen an. Zudem würde Ihnen eine Krankenkasse nie eine solch zeitlich enge Frist setzen, wie es in dem Schreiben ebenfalls der Fall ist.

Sollte es wirklich einmal zu einer Rückerstattung kommen, informieren Krankenkassen meistens per Post oder nach Log-In in der jeweiligen App über den Vorgang. Wenn Sie sich unsicher sind und ganz auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden und persönlich nachfragen, ob dieses Schreiben so von offizieller Seite verschickt worden ist.

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