Tipps und Vorsichtsmaßnahmen
Lebensgefährliche Verletzungen drohen: Das sollten Sie über illegales Feuerwerk wissen
27.12.2024, 14:56 UhrSilvester ist der Tag des Feierns, des Neubeginns, des Feuerwerks – aber auch der Tag der Verletzungen: Beim Jahreswechsel häufen sich jährlich die Verletzungen und Unglücksfälle – und daran beteiligt ist meist das Feuerwerk, genauer gesagt illegales Feuerwerk. Entsprechend warnt unter anderem das Bayerische Landeskriminalamt nun, wenige Tage vor den Feierlichkeiten, in einer Pressemitteilung vor illegaler Pyrotechnik.
So erkennen Sie, ob die Böller legal sind
Konkret gibt es folgende Kategorien, in welche man Pyrotechnik unterteilen kann: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind bereits für Menschen ab 12 Jahren zugelassen – darunter fällt Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Die zweite Kategorie, Feuerwerk des Typs F2, umfasst handelsübliche pyrotechnische Gegenstände für Silvester – diese sind nur für Volljährige zugelassen. So weit, so gut.
Böller der Kategorien F3 und F4 sind indes nur Personen vorbehalten, die entsprechende Erlaubnisse haben. Dieses Mittel- und Großfeuerwerk ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet frei erhältlich, in der Bundesrepublik aber nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn eine sogenannte CE-Zertifizierung vorhanden ist. Zwar ist Feuerwerk dieser beiden Kategorien in manchen europäischen Ländern für Menschen ab 21 Jahren frei verkäuflich, in Deutschland aber schützt diese Zertifizierung nicht vor Strafe.
Darum sind illegale und ausländische Böller gefährlich
In der Pressemitteilung schreibt das Bayerische Landeskriminalamt, was das Problem an illegalen Böllern ist – nämlich die Zusammensetzung. Bei derartiger Pyrotechnik ist die Zusammensetzung oft unklar, die Verwendung dadurch mit extremen Risiken verbunden.
Die Böller aus dem Ausland entsprechen zumeist nicht den hiesigen Sicherheitsstandards: Es drohen mitunter lebensgefährliche Verletzungen. Zum Einen drohen Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Zum Anderen hat diese Pyrotechnik laut dem Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund der chemischen Zusammensetzung eine "wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper".
Das sollten Sie beachten – beim Kauf und beim Böllern
Um sowohl hinsichtlich der Legalität als auch hinsichtlich des Verletzungsrisikos auf Nummer sicher gehen zu können, sollten Sie folgende Aspekte beim Kauf beachten: Konkret empfiehlt das Bayerische Landeskriminalamt, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu erwerben und zu verwenden. Dabei hilft ein Blick auf die Codierung: Beim Kauf sollte man auf die Zertifizierung und die Einstufung achten, diese müssen auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein. Im Beispielcode "CE 0589 – F2 – 1234" entspricht "0589" der Kennnummer der Prüfstelle, "F2" beschreibt die jeweilige Kategorie und "1234" ist die Registriernummer. Das CE-Zeichen meint die Zertifizierung: Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Zünden des Feuerwerks gibt es einige Empfehlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes zu beachten: So sollte man niemals versuchen, Feuerwerk selbst herzustellen. Außerdem sollte man die Pyrotechnik nur im Freien, mit ausreichend Abstanden zu Menschen und Tieren sowie zu leicht entzündlichen Materialien, und nur aus senkrechten, sicher stehenden Behältern abfeuern. Dabei sollte man sich stets an die Gebrauchsanleitung halten. Um schwerwiegende Verletzung zu vermeiden, sollte man Feuerwerk nie in der Hand entzünden, keine Zündschnüre verwenden und keine Feuerwerkskörper bündeln.
Sollten Böller als sogenannte "Blindgänger" nicht zünden, dürfen diese weder aufgehoben noch erneut entzündet werden.