Was bedeutet das Grimassen-Emoji?

Lieferfristverlängerung per Smiley bestätigt? Fall landet vor Gericht in Bayern

3.12.2024, 12:42 Uhr
Der Ferrari-Verkäufer forderte Schadensersatz, scheiterte jedoch an diesem Grimassen-Emoji. (Symbolbild)

© nb Der Ferrari-Verkäufer forderte Schadensersatz, scheiterte jedoch an diesem Grimassen-Emoji. (Symbolbild)

Verwendet man das Grimassen-Emoji in einem Chatverlauf, drückt man damit vielleicht Nervosität, Unbehagen oder Unsicherheit aus, jedoch auf keinen Fall eine Zustimmung zur Lieferverzögerung eines bestellten Ferraris. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.

Laut "beck-Aktuell - Heute im Recht" kaufte Ende 2020 ein Immobilienunternehmer bei einem Autohändler einen nagelneuen Ferrari Stradale für rund 600.000 Euro. Der Käufer zahlte fast 60.000 Euro an und wartete auf die Lieferung des Fahrzeugs. Im Kaufvertrag wurde als Liefertermin das "2./3. Quartal 2021 (unverbindlich)" vorgesehen, berichtet die Website. Mahnen durfte der Käufer laut Vertrag aber erst Anfang April 2022.

In der folgenden Zeit führten die Parteien eine Konversation per WhatsApp. Ende September 2021 schrieb dort der Verkäufer "Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022", berichtet die Website "LTO". Der Käufer antwortete unter anderem mit einem "Ups" und dem Grimasse-Emoji. Im April kam vom Händler die Nachricht, ob "eine Abwicklung in der Woche ab 9.5." passen würde. "Passt" lautete die knappe Antwort des Käufers. Im Mai stellte sich dann allerdings heraus, dass der Ferrari falsche Batterien hatte und so nicht ausgeliefert werden durfte.

Dem Käufer widerstrebte die Angelegenheit nun und setzte per Schreiben eine Lieferfrist bis zum 24. Mai. Danach behalte er sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, was er am 1. Juni dann auch tat, so "LTO".

Der Fall landet vor Gericht

Der Fall landete sodann vor dem Münchner Landgericht. Dort forderte der Unternehmer seine Anzahlung zurück, der Autohändler erhob Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von rund 110.000 Euro, weil er den Wagen nur mit diesem hohen Verlust habe verkaufen können, berichtet "beck-Aktuell - Heute im Recht". Als der Autohändler den Prozess gewann, erhob sein Gegner die Berufung zum Oberlandesgericht München.

Die Begründung des OLG: Die Übergabe und Übereignung des Ferraris sei spätestens zum 31. März 2022 fällig gewesen. Entsprechend konnte ab dann der Käufer per einfacher Mahnung den Verkäufer in Verzug setzen. Die Kommunikation per WhatsApp habe nicht zu einer Verlängerung der Lieferfrist bis zum 30.06.2022 geführt: Zwar erfülle sie grundsätzlich die Schriftform nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB, aber auch hier gelte der Grundsatz, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen müssten. Das sei hier nicht der Fall, denn das Grimassen-Emoji bedeute, anders als der Händler behauptet hatte, keine Zustimmung zu einer Verlängerung.

Mit seiner Nachricht "passt" hatte der Käufer allerdings laut den Münchner Richterinnen und Richtern auf eine Mahnung oder Nachfristsetzung bis Mai verzichtet, berichtet "beck-Aktuell - Heute im Recht". Auch im restlichen Chatverlauf sei keine Zustimmung erkennbar. Entsprechend sei der Käufer wirksam zurückgetreten und bekommt die Anzahlung zurück. Die Widerklage des Verkäufers dagegen sei unbegründet. Er bekommt den Schaden nicht ersetzt. Laut "LTO" betont das Oberlandesgericht: "Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung".

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