Unbedingt aufpassen

Listerien-Gefahr: Großer Wurst-Rückruf auch in Bayern - das müssen Sie wissen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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9.7.2024, 08:40 Uhr
Ein baden-württembergischer Hersteller ruft Pefferbeißer zurück (Symbolbild).

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa Ein baden-württembergischer Hersteller ruft Pefferbeißer zurück (Symbolbild).

Pfefferbeißer des oberschwäbischen Fleischspezialisten Buchmann werden wegen möglicher Belastung mit Bakterien zurückgerufen. Betroffen sei die Chargennummer L250624 der Würste mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. August 2024, teilte das Portal "lebensmittelwarnung.de" mit. Die Ware der Firma aus Grünkraut sei seit dem 25. Juni an der Theke und zur Selbstbedienung in Baden-Württemberg und Bayern verkauft worden. Kundinnen und Kunden können die Packungen der Mitteilung zufolge bei den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben. Der Kaufpreis werde erstattet.

Bei einer Routineuntersuchung seien Listerien festgestellt worden, hieß es weiter. Eine Listerien-Erkrankung äußere sich meist innerhalb von 14 Tagen mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem könnten schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Ungeborene Kinder könnten auch dann Schaden nehmen, wenn die Mutter keine Symptome habe.

Wer die betroffenen Würste gegessen und schwere oder anhaltende Symptome hat, sollte sich ärztliche Hilfe holen und dabei auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.

Falls Sie davon noch Ware mit Chargenummer: L 250624 haben, sollten Sie das Produkt nicht verzehren. Es drohen hier sonst gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die von dem Produktrückruf betroffen sind, werden gebeten, die Packungen zurück an den Verkaufsort oder in eine Filiale zu bringen - der Kaufpreis wird Ihnen dann auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

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