Lügde-Prozess: 14 Jahre Gefängnis gefordert
1.9.2019, 11:38 UhrIm Prozess um den jahrelangen sexuellen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde steht nun das Urteil an. Am Donnerstag, dem 5. September will das Landgericht Detmold nach nur gut zwei Monaten Verhandlung das Strafmaß gegen die beiden Angeklagten verkünden. Für den 56-jährigen Dauercamper Andreas V. und den 34-jährigen Mario S. könnte es lange Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung geben. Eine Gutachterin bescheinigte ihnen volle Schuldfähigkeit. Strafmildernd könnten sich die Geständnisse der beiden Männer auswirken.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurden 34 Mädchen und Jungen immer wieder Opfer schwerer sexueller Gewalt. Einige sollen zur Tatzeit noch im Kindergartenalter gewesen sein. Angeklagt sind hunderte Einzeltaten - auch Vergewaltigungen. Am Rande des Prozesses, der aus Opferschutzgründen in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, hatten Nebenklägervertreter von schweren Traumata ihrer Mandanten gesprochen. Von zerstörten Kindheiten und unsagbarem Leid.
300 Missbrauchstaten sollen stattgefunden haben
Andreas V. werden fast 300 Missbrauchstaten zur Last gelegt. Der Tatort soll meist die heruntergekommene Unterkunft auf dem Campingplatz "Eichwald" in Lügde nahe der niedersächsischen Grenze gewesen sein. Zu den Opfern des Dauercampers zählte laut Anklage auch ein Mädchen, das als Pflegetochter bei ihm einzog und als Lockvogel diente, um an weitere Opfer zu kommen. Eine Psychiaterin hatte Andreas V. im Prozess als manipulativ, narzisstisch und antisozial beschrieben, mit einer tief verwurzelten Neigung für Kindesmissbrauch.
Mario S. soll sich laut Vorwurf der Anklage in 162 Fällen an Mädchen und Jungen vergangen haben - seit 1999 war er dazu immer wieder zu Gast auf dem Campingplatz, aber auch seine Wohnung in Steinheim soll Tatort gewesen sein. Beide Männer filmten ihre Taten, bei beiden stellte die Polizei insgesamt Tausende Bild- und Videodateien sicher, die sexuelle Gewalt gegen Kinder- und Jugendliche zeigen.
Bewährungsstrafe für Mitangeklagten
Das Strafverfahren gegen einen dritten Mitangeklagten war frühzeitig abgetrennt worden, weil die vorgeworfenen Taten deutlich weniger schwer wogen: Ein 49-jähriger aus Stade in Niedersachsen war bereits am 17. Juli zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er wiederholt an Webcam-Übertragungen teilgenommen hatte, bei denen ein Kind auf dem Campingplatz sexuell missbraucht wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert und hat Revision eingelegt.
Sicherungsverwahrung nach Haft
Andreas V. und Mario S. müssen damit rechnen, auch nach langen Haftstrafen nicht freizukommen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 56-Jährigen Andreas V. für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, für den 34-jährigen Mario S. von zwölf Jahren und sechs Monaten plädiert - danach für beide Sicherungsverwahrung. Einige Vertreter der Nebenkläger forderten noch höhere Strafen.
Auch die Verteidigung hatte dem wenig entgegenzusetzen. In ihren Plädoyers beantragte der Verteidiger von Andreas V. zwölf Jahre Freiheitsstrafe, der Verteidiger von Mario S. ein "möglichst großes vertretbares Entgegenkommen" für seinen Mandanten. Beide verwiesen dabei am letzten Verhandlungstag auf die frühen Geständnisse ihrer Mandanten. Den Opfern sei damit in dem Verfahren Vieles erspart geblieben.