Mehrjährige Haftstrafe für Raser nach tödlichem Unfall auf A9

06.04.2021, 16:36 Uhr
Im Oktober 2019 ist ein 22-Jähriger bei einem Verkehrsunfall auf der A9 bei Manching ums Leben gekommen.

© NEWS5/Schmelzer Im Oktober 2019 ist ein 22-Jähriger bei einem Verkehrsunfall auf der A9 bei Manching ums Leben gekommen.

Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt und getötet. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Das Landgericht Ingolstadt sprach den Angeklagten am Dienstag wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig (Az. 1 Ks 41 Js 18694/19).

Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Stundenkilometern getunt und hätte mit solch einem Rennwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. An der Unfallstelle hätte er bei dem Unfall im Oktober 2019 maximal Tempo 100 fahren dürfen, er war tatsächlich mit 232 Stundenkilometern unterwegs.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen.


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