Fälle häufen sich
Millionen deutsche Autofahrer betroffen: Kraftfahrt-Bundesamt warnt - Vorsicht vor dieser Nachricht
07.03.2025, 11:22 Uhr
Es kann quasi jeden Bundesbürger und jede Bundesbürgerin in Deutschland treffen, die ein Auto auf sich zugelassen haben oder einen Wagen zumindest teilweise fahren. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt nun auch offiziell warnt, sind derzeit vermeintliche Bußgeldbescheide im Umlauf, die Betrüger und Kriminelle im Namen der Behörde verschicken würden.
Direkt an dieser Stelle machen die Verantwortlichen jedoch auch klar: Autofahrer sollen auf gar keinen Fall auf die in den Schreiben enthaltenen Forderungen eingehen. Bei den Briefen handelt es sich ganz klar um Betrug. Die Schreiben sind nicht echt, sondern Fake.
Wie es dazu konkret weiter heißt, würden die entsprechenden Forderungen vor allem per E-Mail verschickt. So würden seit dem 21. Februar 2025 laut KBA vermehrt solche Mails auftauchen, die allesamt den Betreff "Bußgeldbescheid" tragen würden.
Direkt beim Anschreiben würde man jedoch schnell erkennen, dass es hier nicht mit seriösen Dingen zugehen könne. Mit "Hallo Verkehrsteilnehmer" – so unpersönlich würde die Behörde Sie niemals anschreiben, fliegen die Betrüger hier direkt zu Beginn auf.
Weiter heißt es dann, dass man einen angeblichen Verkehrsverstoß begangen habe. Zugleich würden dafür 158 Euro fällig werden. Ein Link bietet dann noch den Download eines PDF-Dokuments an.
Auf gar keinen Fall sollten Sie hier tätig werden, Daten in Links eingeben oder gar Geld überweisen. Auch das Dokument sollten Sie nicht downloaden. Das Ziel der Betrüger: Geben Sie einmal persönliche Daten ein, hätten die Kriminellen im schlimmsten Fall kompletten Zugriff auf Ihre gesamten Konten. Diese könnten die Diebe dann nach Lust und Laune plündern. Sehr wahrscheinlich wären Sie hier dann schnell weitaus mehr als nur die 158 Euro los.
Die Behörde stellt hier noch einmal mehr als deutlich klar: "Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig."