Neue Gesetze und Regelungen

Mindestlohn und Verbot von Plastikbesteck: Das ändert sich im Juli 2021

1.7.2021, 07:31 Uhr
Ab dem 3. Juli ist die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Darunter fallen zum Beispiel: Besteck, Geschirr, Strohhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor. Nicht nur im Bereich Essen und Trinken sind etliche Produkte betroffen. Auch Wattestäbchen und Halterungsstäbe für Luftballons aus Kunststoff sind untersagt. Der Handel darf vorhandene Ware noch abverkaufen, dann gilt ein Verkaufsverbot.
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Verbot von Einwegartikeln aus Plastik

Ab dem 3. Juli ist die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Darunter fallen zum Beispiel: Besteck, Geschirr, Strohhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor. Nicht nur im Bereich Essen und Trinken sind etliche Produkte betroffen. Auch Wattestäbchen und Halterungsstäbe für Luftballons aus Kunststoff sind untersagt. Der Handel darf vorhandene Ware noch abverkaufen, dann gilt ein Verkaufsverbot. © IMAGO / PicturePoint

Der Mindestlohn steigt zum 1. Juli um zehn Cent. Jedem Arbeitnehmer stehen dann 9,60 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu. Zuvor lag der Mindestlohn bei 9,50 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli bundesweit mindestens 15 Euro erhalten.
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Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum 1. Juli um zehn Cent. Jedem Arbeitnehmer stehen dann 9,60 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu. Zuvor lag der Mindestlohn bei 9,50 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli bundesweit mindestens 15 Euro erhalten. © IMAGO/Steinach

Der digitalisierte Impfpass soll ab 1. Juli das grenzüberschreitende Reisen in der EU erleichtern. Neben allen EU-Ländern gilt das digitale Dokument als Impfnachweis dann auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
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Gültigkeit digitaler Impfpass

Der digitalisierte Impfpass soll ab 1. Juli das grenzüberschreitende Reisen in der EU erleichtern. Neben allen EU-Ländern gilt das digitale Dokument als Impfnachweis dann auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. © IMAGO/Manngold

Ab 1. Juli startet Telefonica Deutschland die großflächige Abschaltung seines 3G-Netzes. Bis Jahresende sollen die bisher für 3G benötigten Ressourcen für das leistungsfähigere 4G-Netz Platz machen. 
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O2 schaltet 3G-Netz ab

Ab 1. Juli startet Telefonica Deutschland die großflächige Abschaltung seines 3G-Netzes. Bis Jahresende sollen die bisher für 3G benötigten Ressourcen für das leistungsfähigere 4G-Netz Platz machen.  © Christoph Hardt via www.imago-images.de

Bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern fällt ab 1. Juli die bisherige Zollfreigrenze von 22 Euro weg. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden. Ab Juli muss für alle Sendungen aus einem Drittland, zum Beispiel den USA, China oder Großbritannien, eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst.
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Zoll: 22-Euro-Freigrenze fällt weg

Bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern fällt ab 1. Juli die bisherige Zollfreigrenze von 22 Euro weg. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden. Ab Juli muss für alle Sendungen aus einem Drittland, zum Beispiel den USA, China oder Großbritannien, eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst. © via www.imago-images.de

Ab 1. Juli startet die Testphase für das E-Rezept für gesetzlich Versicherte. In der Testregion Berlin und Brandenburg kann dann in den etwa 50 teilnehmenden Arztpraxen und 120 Apotheken statt des Papierrezepts ein digitaler Code auf dem Smartphone als elektronisches Rezept genutzt werden. Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen reduziert wird, soll ab Januar 2022 das E-Rezept in ganz Deutschland für gesetzlich Versicherte verpflichtend werden. Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Hier soll auch die Umstellung auf die elektronische Variante erfolgen, allerdings ist die Entwicklung noch nicht abgeschlossen.
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Elektronische Rezepte

Ab 1. Juli startet die Testphase für das E-Rezept für gesetzlich Versicherte. In der Testregion Berlin und Brandenburg kann dann in den etwa 50 teilnehmenden Arztpraxen und 120 Apotheken statt des Papierrezepts ein digitaler Code auf dem Smartphone als elektronisches Rezept genutzt werden. Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen reduziert wird, soll ab Januar 2022 das E-Rezept in ganz Deutschland für gesetzlich Versicherte verpflichtend werden. Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Hier soll auch die Umstellung auf die elektronische Variante erfolgen, allerdings ist die Entwicklung noch nicht abgeschlossen. © IMAGO/Future Image