Keine finanziellen Nachteile
Ohne Einbußen: Mit diesen chronischen Erkrankungen können Sie drei Jahre früher in Rente
22.03.2025, 05:00 Uhr
Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland leidet laut dem Sozialverband VdK unter chronischen Krankheiten, könnte demzufolge als schwerbehindert gelten und mit einem entsprechenden Ausweis von diversen Erleichterungen profitieren.
Wann gelten chronische Erkrankungen als Schwerbehinderung?
In der Medizin ist der Begriff "chronisch" zwar umstritten, der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten findet aber eine einheitliche Definition: Menschen, die mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen sind, gelten als chronisch krank. Und: Zahlreiche chronische Erkrankungen können als Schwerbehinderung anerkannt werden. Dazu zählen Diabetes, Rheuma, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Folgen eines Schlaganfalls, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, Rückenleiden, Migräne sowie Depression und Angststörungen.
Menschen, die an einer dieser Krankheiten leiden, können beim Versorgungsamt der einzelnen Bundesländer einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen – sofern zuvor ein Arzt einen Grad der Behinderung (kurz: GdB) von mindestens 50 feststellt. Dies ist nämlich der Mindestwert, der für einen Schwerbehindertenausweis erforderlich ist. Der Grad ist laut dem Sozialverband VdK zum Beispiel dann erreicht, wenn Betroffene mehrmals pro Woche unter schwerer Migräne leiden und dadurch in ihrem Alltag maßgeblich eingeschränkt sind.
Welche Unterstützungen erhalten Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis?
Neben Steuererleichterungen und Sonderurlaub können Menschen, die zum Beispiel wegen Migräne über einen Schwerbehinderten-Ausweis verfügen, nach 35 Versicherungsjahren früher in Rente gehen.
Schwerbehinderte können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen – und das ohne finanzielle Abschläge. Wer weniger Rente in Kauf nimmt, darf sogar bis zu fünf Jahre früher Schluss machen. Für jeden Monat, in dem man vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der maximale Abschlag liegt somit bei 10,8 Prozent.
Wie die deutsche Rentenversicherung erklärt, wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis 2031 schrittweise auf 67 Jahren angehoben. Seit 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahr 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahre. Schwerbehinderte der Jahrgänge 1964 oder später können somit mit 65 ohne Abzüge oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in die Rente gehen.