Brutzelgate
Nach Klage des Nachbarn: Mann aus Bayern drohen 250.000 Strafe fürs Grillen
15.3.2023, 09:46 UhrDie Sonne meldet sich demnächst endgültig zurück aus ihrem Winterquartier. Bei lauschigen sechzehn Grad und heiterem Wetter am Wochenende gehen die Frühlingsgefühle im Bauch des ein oder anderen mit einem vorfreudigen Grummeln einher. Angrillen ist angesagt – und dagegen spricht auch nichts. Es sei denn, man treibt es zu bunt mit der Brutzelei. Dem hat das Landgericht München in einem wegweisenden Urteil nun einen Riegel vorgeschoben.
Grillen bis zum Abwinken
Weil ein Münchner allzu inbrünstig Feuer, Rauch und zischelndem Fleisch huldigte, fühlte sein Nachbar sich olfaktorisch arg in die Enge getrieben. Wie die tz berichtet, warf der Mann bei schönem Wetter nahezu täglich den Grill an. Obwohl es sich um einen Elektrogrill handelte, wehte der Bratgeruch unablässig in die Wohnung des Nachbarn. Dem verging aufgrund der grillaromatischen Dauerbeweihräucherung zunehmend der Appetit. Er zog schließlich vor Gericht.
Bis zu 250.000 Euro Strafe
Vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen scheiterte er noch, das Münchner Landgericht gab dem Rentner nun Recht. Es stufte die viele Grillerei als unzumutbar ein. In dem Urteil vom 2. März heißt es nach Informationen von hna: Der grillenthusiastische Nachbar müsse es unterlassen, „an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat zu grillen“. Das Gericht droht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro respektive bis zu sechs Monaten Haft, falls sich der Mann nicht daran hält und bei einem Verstoß das Ordnungsgeld nicht zahlen kann.