Autofahren nach Cannabis-Konsum
Neuer Grenzwert für THC im Straßenverkehr: Experten geben Ergebnis bekannt
28.3.2024, 17:50 UhrNachdem der Bundestag das neue Cannabisgesetz verabschiedet hat, sollte eine Gruppe unabhängiger Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei bis zum 31. März 2024 herausfinden, welcher THC-Wert im Straßenverkehr erlaubt sein könnte und sollte. Nun gaben die Experten ihre Empfehlung zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr ab, berichtet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einer Pressemitteilung.
Welcher THC-Wert könnte künftig im Straßenverkehr erlaubt sein?
Die unabhängigen Experten schlugen vor, dass ein gesetzlicher Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum liegen könnte. Dieser Wert soll vom Risiko her mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar sein. Nach dem aktuellen Wissensstand sei bei diesem Wert "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt".
Bislang drohen ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum Strafen. Bei Alkohol liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille.
Besondere Regelung bei Alkoholkonsum und möglicher Kontrollrat
Da der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis eine besondere Gefährdung darstellt, empfehlen die Experten ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten am Steuer. Dabei beziehen sie sich auf das Gesetz, das Fahrzeugführern in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren das Autofahren unter Alkoholeinfluss verbietet.
Da Cannabis über einen längeren Zeitraum im Körper nachweisbar ist, könnte es vor allem bei regelmäßigen Konsumenten zu falschen Werten bei Kontrollen kommen. Daher schlagen die Experten vor, spezielle Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening einzusetzen. Diese Tests sollen demnach nur den Wert des aktuellen Konsums anzeigen sowie die Kosten und den Arbeitsaufwand für die Polizei reduzieren. Gleichzeitig empfehlen die Experten diesen Ansatz mit Erfahrungen aus dem Ausland zu vergleichen und diese zu berücksichtigen.
Polizei zeigt sich unzufrieden mit den Ergebnissen
Die Polizei macht in einem Votum, das der Pressemeldung beiliegt, deutlich, dass sie die Legalisierung von Cannabis eben wegen der Verkehrssicherheit weiterhin ablehnt. Zudem distanziert sich die Polizei offenbar ausdrücklich von der Erhöhung der THC-Grenze im Straßenverkehr. Dabei bezieht sie sich auf die Statistik, die zeigt, dass die Zahl von Drogenunfällen mit Personenschaden in Deutschland in den letzten Jahren beträchtlich anstieg. Noch vor einer Legalisierung.
In dem Schreiben merkt die Polizei zudem an, dass eine Grenzwerterhöhung Dauerkonsumenten das Gefühl geben könnte, dass das Autofahren unter Einfluss von Rauschmitteln nicht schlimm sei. Somit lehnt sich die Polizei gegen den vorgeschlagenen Wert der Experten.
Letztendlich wird nun der Gesetzgeber entscheiden, ob und in welcher Form der Grenzwert festgelegt wird.