60.000 Euro Schaden wegen Gullideckels
"Nicht alltagstauglich": Kommune muss nicht Schäden an tiefergelegtem Ferrari zahlen
25.3.2022, 18:50 UhrNach dem Landgericht in Koblenz wies auch das dortige Oberlandesgericht nach Mitteilung vom Freitag die Klage der Versicherung auf Schadenersatz gegen die rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde Cochem an der Mosel ab (Beschluss vom 7. Dezember 2021, Aktenzeichen 12 U 1012/21). Schon das Landgericht hatte den Vorwurf zurückgewiesen, die Kommune habe sich unzureichend um die Sicherheit ihrer Straßen gekümmert (10 O 359/20).
Der Fahrer soll im August 2019 mit seinem mehrere Jahrzehnte alten Ferrari F40 durch eine enge Straße in Cochem gefahren und wegen parkender Autos auf eine abfallende Regenrinne am rechten Rand ausgewichen sein. Dabei setzte der Sportwagen auf einem Gullydeckel auf und wurde beschädigt.
Versicherung verlangte 60.000 Reparaturkosten
Die Versicherung des Ferrari-Fahrers forderte von der Verbandsgemeinde Cochem vor allem rund 60.000 Euro Reparaturkosten zurück - vergeblich. Das Landgericht Koblenz befand, der Mann hätte die Unebenheiten erkennen und seine Fahrweise anpassen müssen.
Das OLG Koblenz erklärte, die Gemeinde habe zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Sie sei aber nicht verpflichtet, mit erheblichen Kosten dafür zu sorgen, dass die Straße auch für "nicht alltagstaugliche" Autos wie den Ferrari gefahrlos nutzbar sei. Auch wenn der serienmäßig tiefergelegte Sportwagen für den Straßenverkehr zugelassen sei, verbinde sich damit nicht die Zusicherung, dass er auf allen öffentlichen Straßen gefahrlos gefahren werden könne.
Laut OLG hat die Versicherung daraufhin ihre Berufung zurückgenommen. Manche historische F40 werden im Internet für mehr als eine Million Euro gehandelt.