Nicht ohne Kritik

Novum in Deutschland: Erstes Bundesland will Spezial-Blitzer für Handy-Sünder einsetzen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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05.03.2025, 11:09 Uhr
Erstes Bundesland setzt wohl Spezial-Blitzer ein. (Symbolbild)

© Thomas Frey/dpa Erstes Bundesland setzt wohl Spezial-Blitzer ein. (Symbolbild)

Es sind nur ein paar Sekunden, die potenziell aber Leben kosten können: Immer wieder werfen Menschen bei teilweise immens hohen Geschwindigkeiten im Auto während der Fahrt einen Blick auf das Mobiltelefon. Eben diesen sogenannten "Handy-Sündern" soll es nun mit einem eigenen Blitzer an den Kragen gehen.

Bereits vor drei Jahren sorgte ein besonderer Testlauf in Trier deutschlandweit für Aufsehen. Damals filmte eine sogenannte "Monocam" auf einer Autobahnbrücke zwischen Kenn und Trier-Ehrang alle vorbeifahrenden Autos. So weit, erstmal nicht ungewöhnlich. Das Besondere jedoch: Die Software erkannte schon damals, wenn ein Autofahrer sein Mobiltelefon in der Hand hielt.

Sofort löste die Technik aus und speicherte ein Bild davon für die Polizei. Damals wurden unglaubliche 327 Handy-Verstöße innerhalb von nur 49 Tagen am Steuer festgestellt. Wie "bild.de" dazu nun berichtet, soll die Technik jetzt im ersten Bundesland auch offiziell an den Start gehen.

Das erste Gerät solle demnach auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen. Zuerst berichtete der "SWR" über dieses Vorhaben. Wird ein Autofahrer dann erwischt, kann es schnell teuer werden. Wann genau die Technik zum Einsatz kommen solle, stehe aktuell noch nicht abschließend fest. Fakt ist aber: Alle fünf Polizeipräsidien sollen demnach ein eigenes Gerät bekommen. Laut dem zuständigen Innenministerium könnte es schon bald losgehen.

Um ein genaues Bild zu bekommen, müsse das Gerät in das Fahrzeug hinein filmen. Das sei auch der Grund, warum die besonderen Blitzer vor allem an Brücken installiert werden müssten. Wird ein Verstoß erkannt, löst das System aus und das Bild wird direkt an die Polizei weitergeleitet. Datenschützer schlagen hier jedoch schon jetzt Alarm.

Auch vor drei Jahren gab es direkt Einsprüche von Autofahrern, diese wurden jedoch allesamt durch das Amtsgericht Trier abgewiesen. Datenschützer sind der Meinung, es sei ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre, das neue Polizeigesetz gibt jedoch grünes Licht für den Einsatz der Technik.

Was kostet ein Vergehen konkret? Laut Bußgeldkatalog werden in diesem Fall 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Der Gesetzgeber wertet dieses Verhalten zudem auch als A-Vergehen, dadurch könnte bei Fahranfängern die Probezeit verlängert werden. Auf bis zu vier Jahre im Extremfall. Zudem könnte eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet werden.