Auch drei Kreise in den Top 10

Inzidenz auf fast 250 explodiert: Bayerische Stadt ist Deutschlands neuer Corona-Hotspot

13.9.2021, 17:08 Uhr

Update vom 13. September, 17 Uhr: Die 7-Tage-Inzidenz ist ist Rosenheim erneut in die Höhe geklettert. Mit einem Wert von 246,9 (Stand: Montag, 13. September) liegt die oberbayerische Stadt deutschlandweit an der Spitze.

Zwischenzeitlich war die Inzidenz wieder unter 200 gefallen, nachdem sie Anfang September noch bei 217 lag. Neben der Stadt Rosenheim sind zählen aktuell noch drei weitere bayerische Kreise zu den zehn größten Corona-Hotspots der Bundesrepublik: Landkreis Berchtesgadener Land (211,6), Landkreis Traunstein (195,5) und der Landkreis Rosenheim (170).

Rosenheim hebt Corona-Sonderregeln wieder auf

Update vom 8. September, 12 Uhr: Nein, einen Lockdown für Geimpfte solle es nicht mehr geben. Das wurden einige Politiker in den vergangenen Tagen nicht müde zu betonen. Doch in Rosenheim machten die Neuinfektionen zeitweise auch Einschränkungen für Genesene und Geimpfte nötig.

Mit Inkrafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) endeten die in Rosenheim geltenden Sonderregeln am 2. September. Auf nordbayern.de-Anfrage erklärte die Stadt: "Das Infektionsgeschehen wird gemäß der 14. BayIfSMV künftig wesentlich über die sogenannte Krankenhausampel beurteilt und gesteuert." Mit der Ampel gelten bayernweit weitgehend einheitliche Corona-Regeln.

Die Bewertung der Infektionslage und das Verhängen neuer Maßnahmen anhand der Sieben-Tage-Inzidenz ist seit dem Inkrafttreten der 14. BayIfSMV hinfällig. Die Verschärfungen in Rosenheim waren somit nicht mehr Teil des bayerischen Infektionsschutzkonzeptes und wurden deshalb aufgehoben.

Erstmeldung vom 31. August, 12 Uhr: Mit einer Inzidenz von 217,0 lag der Stadtkreis Rosenheim am letzten August-Tag des Jahres 2021 deutschlandweit auf Rang zwei – einzig in Wuppertal war die 7-Tage-Fallzahl pro 100.000 Anwohner noch höher (251,5). Nachdem Rosenheim seit Mitte August Inzidenzen über der 100er-Marke, die den Kreisen beliebige Verschärfungen erlaubt, aufweist und sich die Lage trotz entsprechender Einschränkungen weiter verschlimmert, war die Stadt gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu weiteren Maßnahmen angehalten. Diese betrafen insbesondere die Kontaktbeschränkungen.

Ein gemeinsamer Aufenthalt in öffentlichen oder privaten Räumen oder auf privaten Grundstücken war nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Die Gesamtzahl von maximal zehn Person schloss Kinder unter 14 Jahren von der Zählung aus – sowohl Geimpfte als auch Genesene mussten sich an diese Regel halten.

Selbiges galt bei öffentlichen Veranstaltungen. Sofern die Bedingungen eines "besonderen Anlasses" und "einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis" erfüllt sind, dürfen in geschlossenen Räumen 20, unter freiem Himmel 30 Personen teilnehmen. Dazu zählten auch in diesem Fall Geimpfte und Genesene.

Nahezu die identische Regelung griff bei privaten Veranstaltungen: dieselben Bedingungen, die selben Grenzzahlen – aber eben eine andere Berechnung ebendieser. Während Geimpfte und Genesene bei öffentlichen Events in die maximal erlaubte Anzahl an Personen einberechnet wurden, zählten sie bei privaten Feiern zuzüglich – wonach demzufolge deutlich mehr Personen an einer privaten Veranstaltung teilnehmen durften.

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