Entsorgung oder Erstattung

Kokosnuss-Fans aufgepasst: Firma ruft Snack auch in Bayern zurück – ernsthafte Gefahr für Allergiker

Johanna Michel

Online-Redaktion

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10.12.2024, 15:10 Uhr
Ein enthaltener Stoff wurde nicht gekennzeichnet. (Symbolbild)

© xDenisMArtx via imago-images.de/IMAGO/Pond5 Images Ein enthaltener Stoff wurde nicht gekennzeichnet. (Symbolbild)

In insgesamt acht Bundesländern – darunter auch Bayern – wird aktuell ein Snack-Produkt zurückgerufen, da eine erhöhte Gefahr für Allergiker besteht. Wie zunächst das Portal "lebensmittelwarnung.de" erklärte, ruft die Firma Transfood Großhandel in Ratingen das Produkt "Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm" mit Mindesthaltbarkeitsdatum Januar 2027 und der Chargennummer AM24/227 sowie der weiteren Kennzeichnung "Artikel: 2906" aufgrund einer fehlenden Kennzeichnung zurück.

Grund dafür sind Allergene. Nicht gekennzeichnet wurde demnach der Stoff Schwefeldioxid, der für Personen mit einer Schwefelallergie eine Gesundheitsgefährdung darstellen kann. Betroffen seien lediglich die verkauften Produkte mit der oben genannten Chargennummer, betont das Unternehmen.

Neben Bayern wurde das Produkt auch noch in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verkauft. Personen, die das Lebensmittel gekauft haben, können dieses entweder im Laden zurückgeben und erhalten den Verkaufspreis zurückerstattet. Andernfalls sollte das Produkt entsorgt werden.

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